Zivildienst: Anerkennung als gleichwertige Alternative gefordert

Zur Revision des Zivildienstgesetzes gab der Bundesrat drei Varianten in die Vernehmlassung. Für die GSoA ist keine der dreien akzeptabel, zielen sie doch allesamt in die falsche Richtung.

Am 14. Dezember 2004 reichte Heiner Studer (EVP) eine Motion im Nationalrat ein. Er forderte darin die Abschaffung der Gewissensprüfung für Zivildienstleistende. Wer bereit sei, einen länger als der Militärdienst dauernden Zivildienst zu leisten, erbringe damit den Tatbeweis dafür, dass er den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne. Der Nationalrat stimmte der Motion am 18. Dezember 2006 im unveränderten Wortlaut zu. (Siehe auch GSoA Zeitung Februar 2007)

Seltsame Einschätzungen

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) nahm die Motion zum Anlass, sich in allgemeiner Weise mit dem Vollzug der Wehrpflicht zu befassen. Dabei kam sie zu seltsamen Schlussfolgerungen: Der Zivildienst müsse deutlich länger dauern als der Militärdienst, weil die Angehörigen der Armee einer höheren physischen und psychischen Belastung ausgesetzt seien. Diese Argumentation erscheint äusserst fragwürdig und realitätsfremd. Eine höhere Belastung in der Armee? Da wissen Soldaten – insbesondere jene, die Wiederholungskurse absolvieren – anderes zu erzählen. Sie erzählen davon, dass sie wenig bis nichts Sinnvolles tun und viel Zeit mit Warten verbringen, wohingegen Zivildienstleistende eine sinnvolle, im Interesse der Allgemeinheit liegende Arbeit erbringen.

Dienstuntaugliche werden zur Kasse gebeten

Daneben hielt die Kommission in ihrem Bericht auch fest, dass sehr viele Stellungspflichtige für untauglich erklärt werden. Der Wehrpflichtersatz sei in seiner heutigen Ausgestaltung eine viel zu attraktive Lösung. So veränderte die Kommission die Motion Studer in einem zentralen Punkt: Die Ersatzabgabe für Dienstuntaugliche soll erhöht werden. Ein Unsinn, denn die SiK-S übersieht dabei, dass es einen direkten Zusammenhang gibt zwischen der sehr langen Dauer des Zivildienstes (heute 1.5-mal so lange wie der Militärdienst) und der hohen Zahl an Dienstuntauglichen. Um die Anzahl der Dienstuntauglichen zu verringern, müsste der Zugang zum Zivildienst erleichtert werden. Dies ist sicher der sinnvollere und gerechtere Weg als die finanzielle Bestrafung aller Dienstuntauglichen. Zudem formulierte die SiK-S den Motionstext neu, nämlich weit unbestimmter und offener. Der in dieser Weise abgeänderten Motion stimmten National- und Ständerat zu.

3 Varianten in der Vernehmlassung

Nun hat der Bundesrat drei Vorschläge zur Umsetzung der Motion in die Vernehmlassung gegeben. Alle drei enthalten die Forderung nach dem Tatbeweis, also eine längere Dienstpflicht für Zivildienstleistende. Eine Light-Variante sieht lediglich eine Vereinfachung der Gewissensprüfung vor, erfüllt also nicht einmal die Mindestforderung der Motion Studer. Eine zweite Variante schafft zwar die Gewissensprüfung ab, fordert aber gleichzeitig den Faktor 1.8, was eine deutliche Verschlechterung gegenüber der heutigen Situation bedeuten würde. Die Zeithürde für Zivildienstleistende würde damit noch erhöht. Die dritte Variante (ebenfalls ohne Gewissensprüfung) sieht weiterhin den Faktor 1.5 vor. Doch auch diese Variante birgt eine Gefahr, überträgt sie doch dem Parlament die Verantwortung den Faktor allenfalls bis auf 1.8 zu erhöhen, sollte es dies für nötig empfinden.

In ihrer Vernehmlassungsantwort weist die GSoA darauf hin, dass keine der drei Varianten ihrer Vorstellung von Dienstgerechtigkeit entspricht. Nur eine freie Wahl zwischen gleich lange dauerndem Zivil- und Militärdienst, kann in der momentanen Situation die Lösung sein. Ansonsten wird der Zivildienst auch weiterhin nicht genügend attraktiv sein und es werden noch mehr Soldaten den blauen Ausweg wählen. Davon hat dann weder das Militär noch die Zivilgesellschaft etwas.

Vernehmlassungsantwort

Die vollständige Vernehmlassungsantwort der GSoA ist online unter gsoa.ch/zivil/zivildienst/.