Entscheid des St. Galler Stadtrates zum Unterschriften sammeln

GSoA mit Entscheid des St. Galler Stadtrates zum Rekurs betreffend Unterschriftensammlungen nur teilweise zufrieden. Das weitere Vorgehen wird an der Vorstandssitzung vom nächsten Samstag beraten.

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA ist erfreut über den Entscheid der St. Galler Stadtregierung, dass künftig für das Sammeln von Unterschriften keine Gebühr mehr verlangt werden soll. Damit wurde jedoch lediglich einer der Forderungen der GSoA stattgegeben. Die einschneidenden Einschränkungen der Sammelaktivitäten will der St.Galler Stadtrat nämlich nicht antasten: So sollen Unterschriftensammlungen an “meist frequentierten Orten” weiterhin einer Bewilligungspflicht unterstehen; auch an der Begrenzung der Anzahl Unterschriftensammelaktionen auf sechs pro Monat will die St. Galler Stadtregierung festhalten. Für die GSoA sind diese Einschränkung der politischen Rechte skandalös und juristisch nicht haltbar.

Die Auffassung der GSoA, dass das Sammeln von Unterschriften nicht einer generellen Bewilligungspflicht unterstellt werden darf, teilt offensichtlich auch der Bundesrat. Letzte Woche erklärte er in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat und GSoA-Vorstand Josef Lang, dass “die herrschende Doktrin heute eine Bewilligungspflicht für das Unterschriftensammeln mobiler Kleinstgruppen ohne Installationen ablehnt” (vgl. Ip. 06.3649).

Die GSoA Schweiz wird an der Vorstandssitzung vom kommenden Samstag die neue Ausgangslage diskutieren. Noch offen ist, ob der Entscheid des St. Galler Stadtrats an eine höhere Instanz weitergezogen wird. Unabhängig davon wird die GSoA mittels Vorstössen in den Parlamenten auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene auf eine Klärung der Rechtslage drängen (Josef Lang wird in der kommenden Frühjahrssession des Nationalrats einen entsprechenden Vorstoss einreichen). Dies mit dem klaren Ziel, dass das Sammeln von Unterschriften zumindest für “mobile Kleinstgruppen” keiner Bewilligungspflicht mehr unterstellt werden darf, unbesehen vom Ort und der Häufigkeit der Sammelaktionen.

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