Ständeratsentscheid zur Taschenmunition

GSoA begrüsst Ständeratsentscheid zur Taschenmunition – Volksinitiative “Für den Schutz vor Waffengewalt” bleibt nötig!

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) begrüsst den Entscheid des Ständerates, die Taschenmunition nicht mehr nach Hause zu geben. Damit ist es möglich, im Affekt begangene Suizide und Morde zu verhindern. Die Wende in den bürgerlichen Parteien ist ein Erfolg der Volksinitiative “Für den Schutz vor Waffengewalt”, die bereits vor der Lancierung einen grossen Druck ausübt.

Wir sind uns bewusst, dass Munition in der Schweiz immer noch sehr leicht zu beschaffen ist. Deshalb bleibt die Forderung, die Ordonnanzwaffe ins Zeughaus zu verbannen aktuell. Ob mit oder ohne Munition: die Lagerung der Ordonanzwaffe zu Hause ist militärisch unsinnig und gefährlich.

Zudem beinhaltet die von der GSoA mitgestaltete und aktiv mitgetragene Volksinitiative weitere für den Schutz vor Waffengewalt wichtige Forderungen. Neben der Verbannung der Ordonnanzwaffe ins Zeughaus sind das die Schaffung eines eidgenössischen Waffenregisters, das Verbot von besonders gefährlichen Waffen wie der Pump Actions sowie die Einführung eines Bedarfsnachweises und die Erfordernis eines Fähigkeitsausweises. Die GSoA, die sich verpflicht hat, mindestens 20’000 Unterschriften beizusteuern, ist überzeugt, dass das voraussichtlich im August lancierte Volksbegehren mehrheitsfähig ist.

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