Zahnlose Nationalratsentscheide zu Armeewaffen und Botschaftsbewachung

Der Nationalrat hat heute beschlossen, die Taschenmunition ins Zeughaus zu verbannen, die Ordonnanzwaffe aber weiterhin in den Privathaushalten der Armeeangehörigen zu lagern. Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA kritisiert diesen Beschluss als zahnlos und widersinnig. Zahnlos ist der Entscheid, weil Munition noch leichter erhältlich ist als Schusswaffen. Der Missbrauch der Armeewaffen für Gewalttaten und Selbstmorde kann damit nicht gestoppt werden. Widersinnig ist die Entscheidung zur Taschenmunition, weil damit das einzige Argument für die private Lagerung der Armeewaffe hinfällig wird. Die ohnehin absurde Vorstellung, die Soldaten müssten sich im Fall eines militärischen Angriffs zum Besammlungsort durchkämpfen, ist ohne Munition wohl sogar für Ewiggestrige undenkbar. Aus diesen Gründen bleibt die von der GSoA mitlancierte Volksinitiative für den Schutz vor Waffengewalt die einzig konsequente Lösung des Armeewaffen-Problems.

Auch der Entscheid zum Botschaftsschutz der Armee geht für die GSoA nicht weit genug. Anstatt endlich die klare Trennung zwischen Armee und Polizei wieder herzustellen, wird die Armee weiterhin im Inland eingesetzt. Der Nationalrat setzt sich damit über die Verfassung hinweg, welche innere Einsätze nur bei "schwerwiegender Bedrohung" oder "ausserordentlichen Lagen" zulässt. Die schleichende Militarisierung der inneren Sicherheit nimmt damit weiterhin ihren Lauf.

,