Securitrans verhindert Unterschriftensammeln

Am Donnerstagabend, 30. Oktober 2008 sammelten AktivistInnen der GSoA-Regionalgruppe Bern Unterschriften für die Initiative “Gegen neue Kampfflugzeuge” im städtischen Teil des Berner Bahnhofs. Gegen 19:30 Uhr erschienen zwei Mitarbeiter der Securitrans AG, welche mit der Durchsetzung des neuen Bahnhofreglements beauftragt ist, und verwiesen die AktivistInnen der GSoA unter Beizug zweier Beamten von Police Bern aus dem städtischen Teil des Berner Bahnhofs. Begründung: Das Sammeln von Unterschriften sei im Berner Bahnhof generell nicht erlaubt. Die Securitrans-Mitarbeiter drohten gar damit, dass die AktivistInnen verzeigt würden. Das widerspricht klar den Bestimmungen des “Reglements betreffend die Benützung des städtischen Teils des Bahnhofs Bern” (kurz: Bahnhofreglement), welches seit dem 1. Oktober 2008 in Kraft ist.

Die GSoA hat heute die Berner Behörden und die Securitrans mit einem Brief über den Vorfall informiert. Sie verlangt darin von den Behörden und der Securitrans, dass die Bestimmungen des Berner Bahnhofreglements durch die Securitrans künftig korrekt angewendet werden, so dass mobile Unterschriftensammlungen nicht mehr behindert resp. verunmöglicht werden.

Für GSoA ist das Vorgehen von Securitrans und Police Bern unhaltbar.

  1. Während der Beratung des neuen Bahnhofreglements im Berner Stadtrat und im Vorfeld der Abstimmung wurde von den BehördenvertreterInnen immer wieder versichert, dass das Sammeln von Unterschriften auch nach Annahme des Bahnhofreglements weiterhin bewilligungsfrei möglich sei. Vgl. dazu exemplarisch die Aussage von Stadtpräsident Alexander Tschäppät in der Berner Zeitung vom 29. April 2008.
  2. Die GSoA-Regionalgruppe Bern sammelt nun seit bald 3 Jahren ununterbrochen zweimal wöchentlich mobil Unterschriften im öffentlichen Raum der Stadt Bern. Nie in diesen drei Jahren verlangte die (Gewerbe-)Polizei für unsere Unterschriftensammlung eine Bewilligung. Dasselbe muss auch im städtischen Teil des Berner Bahnhofs gelten.
  3. Die Mitarbeitenden der Securitrans AG sind über die rechtliche Situation im Berner Bahnhof ungenügend ausgebildet. Die Securitrans-Mitarbeitenden versicherten, sie seien von ihren Vorgesetzten dahingehend instruiert worden, dass auch im städtischen Teil des Bahnhofs die private Bahnhofordnung der RailCity gelte. Das ist schlicht und einfach falsch (vgl. dazu die Ausführungen im angehängten Factsshet)
  4. Die GSoA ist erstaunt darüber, dass auch die Beamten von Police Bern die im städtischen Teil des Bahnhofs gültigen Regeln offenbar nicht kennen.

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