GSoA zur geplanten Einrichtung von Sondereingreiftruppen der Schweizer Armee

Gemäss Berichten vom 18. und 19. 11., die im Dimanche-Matin, in der Aargauer Zeitung und verschiedenen anderen Zeitungen erschienen sind, planen VBS und Armeeführung die Einrichtung einer speziellen Eingreiftruppe nach dem Vorbild entsprechender Verbände in westlichen Interventions-Armeen.
Die GSoA verurteilt die geplante Einrichtung solcher Spezialkräfte schärfstens. Sie sollen die Scheizer Armee in die Lage versetzen, schnell in bewaffnete Konflikte einzugreifen ­ nur auf Grund einer nationalen Interessenabwägung und ohne dass dafür ein Uno-Mandat vorliegt.
Wir können an dieser Stelle unsere Kritik zu diesem Punkt wiederholen, die wir bereits Ende Juli im Rahmen unserer Vernehmlassungsantwort zum neuen Armeeleitbild und zum Entwurf des neuen Militärgesetzes formuliert haben:

«Unter dem Titel «Subsidiäre Sicherungseinsätze» (S. 33 ALB) plant die Armee den Aus- und Aufbau einer bundesweiten Militärpolizei mit einem starken professionellen Kern, die innert Tagen im In- und Ausland eingesetzt werden kann. … Die GSoA lehnt dies entschieden ab.»

«Abs. 2 Art. 69 ist ein Blankoscheck für jegliche Art von bewaffneten Einsätze von Truppen im Ausland. Wenn immer schweizerische Interessen bedroht sind, ist gemäss dem Gesetzestext der Einsatz von (bewaffneten) Truppen im Ausland zulässig. Die GSoA lehnt eine neuerliche Ausweitung der militärischen Auslandeinsätze entschieden ab.»

Zu Art. 101, Abs. 1, Bst. D: «Auf die Bildung von Berufsformationen für Aufklärungs- und Kampfaufträge ist zu verzichten. Es ist davon auszugehen, dass diese Formulierung die gesetzliche Grundlage darstellen soll für ständige professionelle Einheiten für Special Operations (Kommando SOK), wie sie in der militärstrategischen Doktrin vorgesehen sind. Ebenfalls dürfte dieser Artikel die gesetzliche Grundlage für einen massiven Aus- und Aufbau von militärpolizeilichen Einheiten darstellen. Beides lehnen wir entschieden ab.»

Die vollständige Vernehmlassungsantwort finden Sie hier.

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