Alles nur Propaganda?

Als “Abstimmungspropaganda” bezeichnet Doris Leuthard die Kritik von 70 Rechtsgelehrten, wonach der Bundesrat gleich zwei Vorschriften der neuen Kriegsmaterial-Verordnung ignoriert: Diejenige, dass keine Waffen an Staaten geliefert werden dürfen, welche die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen (Kriegsmaterial wurde u.a. im grossen Stil an Saudi-Arabien verkauft) und diejenige, wonach keine Staaten beliefert werden dürfen, welche in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt sind (Lieferungen z.B. an die Beteiligten der Kriege im Pakistian, Irak und in Afghanistan).

Sie sei “erstaunt” über den offenen Brief der Professorinnen und Professoren, liess Leuthard verlauten, man habe die Praxis ja nicht geändert. Ist aber auch schwer zu verstehen, dass man die Praxis anpassen muss, wenn man eine Verordnung ändert – jedenfalls wenn man Verordnungen wie Doris Leuthard für reine PR-Texte hält, die dann nach Belieben interpretiert werden können (so wie das die CVP offenbar auch mit dem christlichen Gedankengut macht). Als Juristin sollte Leuthard wissen, dass in einem Rechtsstaat eine Änderung der Rechtslage auch zu Änderungen in der Realität führen müssen.

Der Propaganda-Vorwurf trifft also eher auf Leuthard selbst zu, die offenbar nie die Absicht hatte, der Verschärfung der Kriegsmaterial-Verordnung auch eine Verschärfung der Praxis folgen zu lassen. Doch wer keine Argumente hat, greift gerne zum Vorwurf, die Argumente der Gegenseite seien “Propaganda”. So liess übrigens auch Farner PR nach dem Auffliegen der Spitzel-Affäre zunächst verlauten, es handle sich um einen “konstruierten Vorwurf”, welcher der “Verunglimpfung der Agentur im Vorfeld der Abstimmungskampagne” diene. Und die erste Reaktion der meisten Regimes auf den Vorwurf, die Menschenrechte würden verletzt, lautet jeweils: Es handle sich um Propaganda der – typischerweise ausländischen – Gegner.

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