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Kriegsmaterial und Finanzplatz

Die Schweizer Rüstungsindustrie fördert Krieg, indem sie Kriegsmaterial an instabile und autoritäre Staaten liefert – oft über intransparente Umwege. Der Schweizer Finanzplatz heizt Konflikte mit Investitionen in die Kriegsmaterialproduktion zusätzlich an. Dabei fliessen auch Milliarden von Schweizer Franken in die Atomwaffenproduktion. Deshalb setzt sich die GSoA dafür ein, die Kriegsmaterialexporte zu verbieten und den Finanzplatz zu zwingen, seine Verantwortung wahrzunehmen.

Es gibt in der Schweiz nicht nur einen politischen Graben zwischen Militarist*innen und Antimilitarist*innen, sondern auch einen zwischen Kriegsverhinderer*innen und Kriegsprofiteur*innen. Die bürgerlichen Militarist*innen rüsten nicht nur die Schweiz auf, sondern auch Staaten, die eine Bedrohung für demokratische Staaten und das Völkerrecht darstellen. Die GSoA setzt sich deswegen nicht nur für antimilitaristische und pazifistische Ideale ein, sondern auch dafür, dass wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Konfliktforschung überhaupt in die Regulierung der Schweizer Wirtschaft und des Schweizer Finanzplatzes einfliessen.

Beim Export von Kriegsmaterial ist der schädliche Einfluss der Schweizer Wirtschaft auf die globale Sicherheit am besten sichtbar. Zum Beispiel exportiert die Schweiz Waffen an die Bürgerkriegspartei Saudi-Arabien und hat in der Vergangenheit auch Waffen an den Iran exportiert, der im selben Bürgerkrieg die andere Partei unterstützt.

Weil das bei Kriegsmaterial so offensichtlich ist – die GSoA konnte hier mit der Korrektur-Initiative sogar im Parlament schon Erfolge erzielen – haben bürgerliche Kriegstreiber einige Kategorien von Kriegsmaterial umbenannt. So wurde die Kategorie der besonderen militärischen Güter geschaffen. Auf diese Weise  konnten Schweizer Pilatus-Flugzeuge für den Bürgerkrieg in Jemen exportiert werden, in den 2010er-Jahren Waffensysteme für beide Seiten im Berg-Karabach-Konflikt und sogar nachdem Russland 2014 die ukrainische Krim eroberte, wurden noch Güter nach Russland exportiert.

Etwas schwieriger ist die Lage bei Dual-Use-Gütern. Darunter fallen nämlich Güter wie Chemikalien, die sowohl für die Produktion von Medikamenten als auch für die Produktion von chemischen Waffen verwendet werden können, oder Technologie, die genauso für die Diagnose von Netzwerkproblem wie auch für die Überwachung von Dissidenten taugt. In diesen Fällen  können wir kein pauschales Exportverbot verlangen, sondern sind darauf angewiesen, dass die Bundesverwaltung im Einzelfall vernünftige Nutzen- und Risikoabwägungen durchführt. Das ist besonders schwierig, weil wir immer wieder feststellen müssen, dass der Bundesrat die Verwaltung beauftragt, Sinn und Buchstabe von Exportbeschränkungen zugunsten von Profit zu unterwandern.

Ebenso wichtig ist der “internationale Finanzplatz, der langsam zum Himmel stinkt”, wie Max Frisch schon im Abstimmungskampf zur ersten Armeeabschaffungsinitiative schrieb. Handlungsbedarf gibt es dabei vor allem in den Bereichen der Finanzierung von kriegstreiberischen Unternehmen, des Handels mit undemokratischen Staaten und der Finanzdienstleistungen für Kriegsverbrecher (Beispiel). Die Schweiz und ihr Finanzplatz finanziert nämlich Hersteller von Atombomben, Streumunition und natürlich auch Hersteller von jeder anderen Art von Kriegsmaterial und Dual-Use-Gütern. Dass Atombomben und Streumunition international und auch in der Schweiz verbotenes Kriegsmaterial darstellen, schränkt die Banker dabei kaum ein, da das entsprechende Gesetz (KMG Art. 8b) konzipiert wurde, um der Stimmbevölkerung Sand in die Augen zu streuen. Es besteht aus mehr Schlupfloch als Regulierung. So steht zwar im Gesetz mehrfach, die Finanzierung und Herstellung von verbotenem Kriegsmaterial sei verboten, aber es ist dennoch erlaubt, Hersteller von verbotenem Kriegsmaterial zu besitzen. So hält sogar die Schweizer Nationalbank mindestens 1’940 Millionen CHF an Wertpapieren von Atombombenherstellern (2022Q3). Bei der Schweizer Finanzierung und partiellen Kontrolle von Herstellern von legalem Kriegsmaterial und Dual-Use-Gütern bestehen schon gar keine Regulierungen. Die Kriegsgeschäfte-Initiative der GSoA, die diesen Missstand angehen wollte, wurde an der Urne abgelehnt. Somit dürfen diese Firmen heute über die Schweiz finanziert werden, unabhängig davon, ob sie Krieg fördern, die Schweiz unsicherer machen oder überhaupt irgendwelche Unternehmensverantwortung wahrnehmen.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Handel mit nicht per se sicherheitsrelevanten Gütern, mit denen aber totalitäre Regimes ihre Kriege und Kriegsvorbereitungen finanzieren. Seit Putins Versuch, die ganze Ukraine zu erobern, wurde einer breiteren Öffentlichkeit bekannt, wie viel Öl, Gas, Gold, Diamanten und andere Güter Putin über die Schweiz verkauft, um seine Kriege zu finanzieren. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs: Diese Handelstätigkeiten werden vom Schweizer Staat mehrheitlich nicht statistisch erfasst, geschweige denn kontrolliert. Deswegen sind nur Teilaspekte dieser dreckigen Geschäfte bekannt, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen aufwändig recherchiert wurden.

Und genauso wie schon im Zweiten Weltkrieg in der Schweiz Nazigold versteckt wurde, verstecken und verwalten auch heute noch Schweizer Finanzdienstleister die Vermögen von Steuerhinterziehern, Autokraten und Kriegsverbrechern.

Darum steht die GSoA ein für:

  • Eine Aussen- und Wirtschaftspolitik auf Seiten des Friedens.
  • Den verantwortungsvollen Handel mit Dual-Use Gütern und anderen potenziell konfliktfördernden Gütern.
  • Ein Engagement der Schweiz im Rahmen des Atomwaffenverbotsvertrags, dem einzigen handlungsfähigen internationalen Gremium für nukleare Abrüstung.
  • Ein Verbot des Exports von Kriegsmaterial.
  • Ein Verbot der Finanzierung von illegalem Kriegsmaterial sowie von Kriegsmaterialproduzenten allgemein.

und das Endziel einer Welt ohne Kriegsmaterial und ohne Krieg.

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Dieses Manifest wurde in Zusammenarbeit der Regionalgruppen, der Koordination und dem Sekretariat der GSoA erstellt. Impressum.