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Neutralität

Neutralität heisst nicht wegzuschauen, wenn Unrecht geschieht, sondern aktiv Stellung für Menschen- und Völkerrecht zu beziehen. Dabei muss die militärische Neutralität der Schweiz als Voraussetzung für ihr friedenspolitisches Engagement dienen. Indem sich die Schweiz nicht militärisch an Konflikten beteiligt, kann sie eine umso stärkere Rolle in der internationalen Friedensförderung einnehmen. 

Die Neutralität ist hierzulande eine heilige Kuh. Im Licht der Weltöffentlichkeit betont die Schweiz ihre friedenspolitische und humanitäre Funktion. Im Verborgenen ermöglicht sie es bis heute, ungestört dreckige Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. So ist die Neutralität der Schweiz immer wieder in Verruf geraten. Allzu oft steht sie stellvertretend für Opportunismus, Egoismus und Teilnahmslosigkeit. Dabei könnte die Neutralität als wichtiges sicherheits- und friedenspolitisches Instrument dienen. Für die GSoA ist klar: Um ein wichtiger Bestandteil der Schweizer Sicherheits- und Aussenpolitik zu bleiben, braucht die Neutralität ein Update.

Die Haager Abkommen aus dem Jahr 1907 definieren die Rechte und Pflichten neutraler Staaten. Somit baut das Neutralitätsrecht auf den Realitäten des 19. Jahrhunderts auf und somit einer Zeit, in der Kriege als legitime Mittel der Politik galten. Diese Neutralität war nicht selbst gewählt, sondern sie wurde der Schweiz von den Grossmächten am Wiener Kongress auferlegt, als die europäischen Mächte verfeindet waren und Österreich die Schweiz als Pufferzone zu Frankreich nutzen wollte. Heute leben wir umgeben von einem geeinten Europa, gestützt auf einer regelbasierten Weltordnung, in der Kriege grundsätzlich gegen das Völkerrecht verstossen. Die Zeiten haben sich geändert und mit ihnen ist auch die Neutralität immer wieder Verhandlungsgegenstand der Politik geworden. 

Für die GSoA ist klar: In Zukunft soll sich die Schweiz zu einer aktiveren Neutralität bekennen. Eine aktive Neutralitätspolitik heisst nicht wegzuschauen, wenn Unrecht geschieht, sondern konsequent Stellung für Völkerrecht und Menschenrechte zu beziehen. Denn wenn die Schweiz bei unbestreitbaren Verletzungen des Völkerrechts nicht handelt, verteidigt sie den Frieden nicht. Hingegen sendet sie die Botschaft aus, dass die zwischen Staaten vereinbarten Regeln bedeutungslos sind und Verstösse keine Konsequenzen mit sich ziehen. Deshalb ist es richtig, dass die Schweiz als neutraler Staat Sanktionen verhängt, wenn eine Kriegspartei gegen grundlegende völkerrechtliche Prinzipien verstösst. Dabei sollten die Sanktionen darauf abzielen, den Machtapparat von autoritären Staaten zu schwächen. Wichtig sind dabei humanitäre Massnahmen, die die Auswirkungen der Sanktionen auf die Zivilbevölkerung abfedern. In diesem Zusammenhang ist zudem zu betonen, dass Neutralität schon lange vor dem Kriegsfall beginnt. Wer nicht hinschaut, mit wem er Geschäfte macht, ist nicht neutral, sondern finanziert im schlimmsten Fall Autokraten wie Putin und ihre Aufrüstungsgelüste. 

Kernelement der Neutralität ist die militärische Neutralität gemäss den Haager Abkommen. Sie definieren Neutralität dahingehend, dass sich neutrale Staaten aus militärischen Bündnissen heraushalten oder auf Gewalt nach aussen verzichten. Dieses Kernelement muss als zentrales sicherheits- und friedenspolitisches Instrument verstanden werden. So kann die Schweiz eine zentrale Rolle in der internationalen Friedensförderung einnehmen. Als neutraler Staat mit humanitärer Tradition, kann die Schweiz ein Ort sein, wo Interessensausgleiche und Konfliktlösungen verhandelt werden. Dabei ist klar, dass Frieden und Sicherheit sich nicht im helvetischen Alleingang und mit einem isolationistischen Verständnis von Neutralität erreichen lassen. So müssen Organisationen wie die Vereinten Nationen und ein starkes Völkerrecht, das alle Staaten einbezieht, gestärkt werden. Darüber hinaus brauchen wir für eine Zukunft in Frieden eine neue Sicherheitsarchitektur, die auf Multilateralismus setzt und über Kriegsbündnisse und militärische Aggressivität hinausgeht. Dafür soll sich die Schweiz auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen. In diesem Zusammenhang ist auch der Mythos der bewaffneten Neutralität einfach aufzudecken. Denn bewaffnete Neutralität ist ein Widerspruch in sich: Wer sich wirksam bewaffnen kann, um sich selbst zu verteidigen, ist heute eine Grossmacht. Dazu ist die Schweiz schon lange nicht mehr in der Lage. Deshalb ist sie auf eine stabile und grenzüberschreitende Sicherheitsarchitektur angewiesen, in der Frieden gewahrt bleibt. Aus dieser Perspektive erscheint die Armee im neutralen Kleinstaat ziemlich sinnentleert.

Darum steht die GSoA ein für:

  • Eine aktive Neutralitätspolitik zur Förderung von Völker- und Menschenrechten. 
  • Das Engagement der Schweiz für eine neue Sicherheitsarchitektur, die sich auf einen starken Multilateralismus und internationale Zusammenarbeit abstützt. 
  • Eine konsequente militärische Neutralität, als Voraussetzung für das friedenspolitische Engagement der offiziellen Schweiz.
  • Die Überwindung des Mythos der bewaffneten Neutralität.

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