Soldatenberatung

Wer sich mit dem Militär schwer tut und darum Unterstützung sucht, ist weder ein Weichei noch ein Drückeberger, sondern schlicht und einfach komplett normal. Weniger normal scheint uns im Gegenteil, dass man sich in der RS 18 Wochen lang im Dreck rumwälzen soll und sich anschnauzen lassen muss, und dies dann erst noch lustig finden sollte.

Wie du am besten ums Militär herumkommst beschreiben wir hier. Wenn du noch weitere oder andere Hilfe brauchst beraten wir dich auch gerne individuell. Die Beratung ist gratis, finanziert über Spenden unserer Mitglieder und Sympathisant*innen.

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Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, von der Armee wegzukommen: Untauglich («Der Blaue Weg») und Zivildienst.

Wenn du nicht weitermachen willst, gibt es einfache Verhaltensrichtlinien, um dem «Vorschlag« (zum Weitermachen gezwungen werden) zu entgehen.

Inhaltsverzeichnis

Ablauf der Dienstpflicht

  • Orientierungstag: Im 18. Altersjahr musst du dir einen Tag lang anhören, wie toll die Armee sei. Darum kommst du nicht herum, ausser du bist wirklich sehr, sehr offensichtlich untauglich. Es gibt an diesem Tag keine militärischen Tests, keinen Sport. Es wird dir ein Formular zu einer Personensicherheitsprüfung vorgelegt und du wirst unter Druck gesetzt, es zu unterschreiben. Du solltest es nicht unterschreiben, wenn du nicht vor hast, im Militär Karriere zu machen. Es nicht zu unterschreiben macht dich nicht untauglich, aber es hilft vielleicht, dass du nicht zum Weitermachen gezwungen wirst und hat sonst keine negativen Auswirkungen (insbesondere kannst du trotzdem in den Zivildienst, wenn du es nicht unterschreibst).
  • Rekrutierung: Im 19. Altersjahr wirst du für die Rekrutierung aufgeboten, diese dauert 2 Tage mit einer Übernachtung im Rekrutierungszentrum. Auch darum kommst du nicht herum, ausser du bist sehr offensichtlich untauglich. Aber wenn du es irgendwie schaffst, dass du im Kalenderjahr, in dem du 24 Jahre alt wirst noch nicht an der Rekrutierung warst, dann hast du es geschafft und solltest keinen Dienst leisten müssen. Wenn du an diesen beiden Tagen für tauglich erklärt wirst, hast du mindestens drei Monate Zeit um vor Beginn der Rekrutenschule doch noch untauglich zu werden.
  • Rekrutenschule RS: Drei bis 12 Monate nach der Rekrutierung musst du in die Rekrutenschule, wenn du tauglich bist. Du kannst die Rekrutenschule (mit Gesuch) verschieben. Wenn du die RS in dem Jahr, in dem du 25 Jahre alt wirst, noch nicht gemacht hast, dann solltest du auch nicht mehr müssen – deswegen werden Verschiebungsgesuche aber auch nicht bewilligt, wenn du sonst die Rekrutenschule gar nicht mehr machen müsstest. Du kannst die Rekrutenschule abbrechen, aber kümmere dich besser rechtzeitig vor Beginn der Rekrutenschule darum. Denn untauglich zu werden oder in den Zivildienst zu wechseln dauert eine Weile, und währenddessen sitzt du in der Rekrutenschule fest.
  • Wiederholungskurse WK, obligatorisches Schiessen: Muss immer wieder gemacht werden. Auch hier kann man jederzeit noch untauglich werden, aber am einfachsten nicht während einem Wiederholungskurs, sondern rechtzeitig vorher. Notfalls gibt es aber auch während dem Wiederholungskurs einige Möglichkeiten, ihn abzubrechen.
  • Ersatzabgabe: Wenn du nicht Dienst leistest (und zwar ziemlich egal warum), musst du zahlen. Mindestens 400 Franken und sonst 3% deines Einkommens pro Jahr. Wenn du gar keinen Dienst leistest zahlst du 11 mal, aber nicht länger als bis zum Ende von dem Jahr, in dem du 37 Jahre alt wirst.

Untauglich / Der Blaue Weg

Wenn du 1x untauglich bist, musst du keinen Militärdienst mehr leisten und kannst auch keinen Zivildienst mehr leisten, aber musst unter Umständen Zivilschutz leisten. Wenn du 2x untauglich bist, oder 1x untauglich und keinen oder nicht genug Zivilschutz leistest, musst du Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen. Diese beträgt mindestens 400 Franken pro Jahr, oder 3% des steuerbaren Einkommens wenn das mehr ist.

Abgesehen von offensichtlichen, körperlichen Gründen für eine Untauglichkeit bestehen vor allem folgende Möglichkeiten:

  • An der Rekrutierung vor Ort für untauglich erklärt werden.
  • Mit psychologischem Gutachten nach (oder an) der Rekrutierung für untauglich erklärt werden.

Direkt an der Rekrutierung

Vor allem wenn man einen streitbaren, robusten Charakter hat kann man sich kostenlos und einfach an der Rekrutierung für untauglich erklären lassen. Die Untauglichkeit ist dabei nicht garantiert, aber wenn es nicht klappt kann man als Plan B immer noch die Möglichkeit mit dem psychologischen Gutachten nehmen. Und vielleicht zieht man eine gewisse Befriedigung daraus, dem Militär mit seinem Verhalten an den Karren zu fahren. Man kriegt für die Rekrutierung Sold und Erwerbsersatz egal ob man tauglich ist oder wie man sich anstellt.

Die Idee ist, den Behörden klar zu machen, dass man im Militärdienst Widerstand leisten würde, soweit legal möglich, dass man genau weiss, wie weit man gehen kann ohne bestraft zu werden und dass man sowieso kein «guter» Rekrut wäre.

Dabei kann zum Beispiel folgendes von Vorteil sein:

  • Nichts unterschreiben, insbesondere kein Formular zur Einwilligung in eine Personensicherheitsprüfung.
  • Unsportlich sein beim Sporttest
    • Standweitsprung: Fehler, die dabei passieren können sind zum Beispiel: Nicht tief genug in die Knie gehen, Arme nicht korrekt schwingen, nach hinten fallen wenn man aufkommt, leicht schräg springen, mit einem Bein zuerst abspringen statt mit beiden gleichzeitig.
    • Medizinballstoss: Fehler, die dabei passieren können sind zum Beispiel: Schaumstoffball, der zwischen den Schulterblättern positioniert wird, beim werfen fallen lassen (nach vorne mit den Schultern), schräg zur einen Seite werfen, zu flach werfen, zu steil werfen, Ball mit den Fingern halten und während der Stossbewegung mit den Fingern nachgeben.
    • Einbeinstand: Fehler, die dabei passieren können sind zum Beispiel: Auf ein Geräusch reagieren und den Kopf drehen, sich vorstellen man würde ruckartig den Kopf bewegen, hüpfen, keinen Punkt fixieren, den Kopf leicht bewegen, das Gewicht von den Zehen zur Ferse hin und her verlagern oder seitlich auf dem Fuss hin und her verlagern. Dann verliert man schnell das Gleichgewicht.
    • Rumpfkrafttest: Fehler, die dabei passieren können sind zum Beispiel: Zu tief oder hoch anfangen, die Ellenbogen zu weit vorne, sodass man schräg ist, die Arme nahe zusammen (anstrengender), die Beine viel schneller als vorgeschrieben heben, die Beine vergessen zu heben, sich von irgendwas ablenken lassen (z.B. wenn jemand was sagt was an einen gerichtet sein könnte) und erschöpft auf den Bauch fallen lassen, das Becken hin und her drehen, das Gleichgewicht verlieren.
    • Progressiver Ausdauerlauf: Fehler, die dabei passieren können: Einfach nicht schnell genug sein, Seitenstechen bekommen (Arme heben hilft angeblich gegen Seitenstechen und signalisiert auch praktischerweise, man habe Seitenstechen), übergeben müssen, stolpern, offene Schnürsenkel, weiter als notwendig über die Wendelinien laufen.
  • Befehle werden nur befolgt, wenn man befürchtet sonst bestraft zu werden (kann man ruhig zugeben).
  • Einschränkungen beim Essen (Allergien, Veganismus)
  • Klar sagen, was man von der Armee hält. Man darf ruhig beleidigend gegenüber der Armee werden, solange man aufpasst keine bestimmte Person zu beleidigen.
  • Das man auch Zivildienst leisten könnte, kannst du bei deiner Argumentation einfach ignorieren, oder allgemein gegen Zwangsdienst und -arbeit argumentieren.
  • Drogen: Falls man weiche Drogen konsumiert (Gras, etc.) am besten davon erzählen. Falls man schon einmal bestraft wurde wegen Drogenbesitz oder -konsum jeglicher Art auf jeden Fall erwähnen. Natürlich aufpassen, keine Straftaten zuzugeben, für die man nicht schon verurteilt wurde oder die man gerne noch anfechten möchte.
  • Körperliche Probleme die man hat oder von denen man schon einmal die Befürchtung hatte, man könnte sie vielleicht haben, ausführlich erwähnen.
  • Keine Sozialkompetenzen zeigen.
  • GSoA-T-Shirt tragen und mit anderen darüber reden.

Mit Gutachten nach der Rekrutierung

Ein psychisches Gutachten mit einem Antrag zur Neubeurteilung der Tauglichkeit kann jederzeit nach der Rekrutierung eingereicht werden.

Wenn du einen Psychiater oder Psychologen deines Vertraunes hast, gehst du am besten zu ihr/ihm. Vielleicht kennt auch in deinem Umfeld jemand einen Psychologen, der nicht gerade der Stahlhelmfraktion angehört, oder du lässt dir von deiner Hausärzt*in jemand empfehlen. Wenn du niemanden findest meldest du dich bei uns. Einige Krankenkassen bezahlen die Konsultation vielleicht, aber in der Regel muss das Gutachten selbst bezahlt werden.

Je nach dem können unter anderem folgende Sachen zu einer Untauglichkeit beitragen:

  • Jede Art von psychischer Krankheit, wegen der du sowieso schon einmal Hilfe gesucht hast.
  • Angstzustände wenn du über deinen Militärdienst nachdenkst
  • Schlaflosigkeit wenn du über deinen Militärdienst nachdenkst
  • Schweissausbrüche wenn du über deinen Militärdienst nachdenkst
  • Panikattacken wenn du über deinen Militärdienst nachdenkst
  • Angst vor Schusswaffen (nicht nur Angst sie selbst zu bedienen, sondern auch Angst sie bei anderen zu sehen – sonst wird dir je nach dem der waffenlose Dienst empfohlen)
  • Kann kein Blut sehen (Übelkeit, Schwindel, Ohnmacht oder ähnliches)

Das Gutachten muss dann an den Militärärztlichen Dienst geschickt werden. Dessen Adresse lautet wie folgt:

A Stab Sanität
Militärärztlicher Dienst
Worblentalstrasse 36
CH-3063 Ittigen

Zivildienst

Über den Zivildienst

Im Zivildienst kannst du manchmal sehr sinnvolle Arbeit leisten bei gemeinnützigen Organisationen und Institutionen in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft sowie auch in der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Wenn du Zivildienst leistest bekommst du den selben Lohnersatz wie im Militär und den selben Schutz vor Kündigung, dein Arbeitgeber darf dich genauso wenig deswegen benachteiligen wie wenn du ins Militär gehen würdest.

Offizielle Informationen zum Zivildienst findest du auf der Seite des Bundes und es gibt auch Vereine, die sich speziell mit dem Zivildienst beschäftigen:

  • Zürich: www.civiva.ch, Schweizerischer Zivildienstverband CIVIVA, Gartenhofstrasse 7, Postfach 9777, 8036 Zürich.
  • Lausanne: www.non-violence.ch, info@non-violence.ch, Centre pour l’action non-violente (CENAC), rue de Genève 52, 1000 Lausanne 9; Telefon 021 661 24 34

Wechsel zum Zivildienst

Das Gesuch zum Wechsel in den Zivildienst kann gestellt werden, solange man militärdiensttauglich ist, also erst nach der Rekrutierung. Dann aber bis zum Ende der Dienstpflicht jederzeit.

Das Problem mit dem Zivildienst ist, dass es mit dem Wechsel bis zu ca. 3 Monate dauern kann, du in dieser Zeit militärdienstpflichtig bist und du im Zivildienst 1.5x so viele Diensttage leisten musst, wie von deinem Militärdienst noch übrig sind. Wenn du also zum Weitermachen verdonnert wurdest oder aus sonst einem Grund eine Kaderfunktion mit zusätzlichen Diensttagen hast, dann werden auch diese Tage mit 1.5 multipliziert.

Um zum Zivildienst zugelassen zu werden, musst du eine Reihe von Schritten rechtzeitig und korrekt ausführen, die absichtlich so aufgebaut sind, dass man es leicht falsch machen oder vergessen kann.

  • Du musst dir über die Homepage des Bundesamtes für Zivildienst (E-ZIVI) ein Konto anlegen.
  • Das Gesuch für den Zivildienst kannst du nun über diese Plattform in elektronischer Form einreichen. Sobald dein Gesuch abgeschickt ist, kannst du dich über dein Konto für einen Zivi-Einführungstag in deiner Region anmelden.
  • Der Einführungstag muss innerhalb von 3 Monaten absolviert werden. Die Einführungstage werden nur unter der Woche angeboten. Von RS und WK muss man also freigestellt werden (Gesuch nach Art. 17aZDG). Die Beurlaubung muss aber bewilligt werden. Spielbereich hat dein zuständiges Kommando nur dann, wenn der betreffende Diensteinsatz kürzer als vier Wochen dauert (Art 26 Abs. 3 ZDV). Bei den Einführungstagen gibt es eine beschränkte Teilnehmerzahl. Du solltest dir also sehr schnell nach der Anmeldung ein geeignetes Datum suchen, an dem auch noch Plätze frei sind.
  • Vergiss nicht, nach dem Einführungstag dein Gesuch innerhalb von zwei Wochen erneut zu bestätigen, ansonsten verfällt es!

Falls du dein Zivildienstgesuch während der RS einreichst, kann es sein, dass du von deinen Vorgesetzten zu einem Gespräch aufgeboten wirst. Dieses Gespräch hat keinerlei Einfluss auf dein Zivildienstgesuch. Über die Zulassung entscheidet eine zivile Behörde, das Militär hat dazu nichts zu sagen. Möglicherweise wollen dich die Militärs von deinem Zivildienstgesuch abbringen. Du musst in diesem Gespräch keine Auskunft geben, wenn du nicht willst und dein Gesuch deinen Vorgesetzten gegenüber auch nicht begründen. Falls sie nicht lockerlassen, dann sag einfach, dass du einen Gewissenskonflikt mit dem Militär hast. Es braucht aber keine Begründung.

Vorschlag

Kaderfunktion, nein danke!

Jedes Jahr muss die Schweizer Armee zahlreiche Kaderfunktionen neu besetzen. Da aber meist zu wenig freiwillige oder «qualifizierte» Leute zu finden sind, werden immer wieder Rekruten zum Weitermachen verknurrt. Es ist ratsam auf diesen Fall vorbereitet zu sein, denn es kann fast jeden treffen! Grundsätzlich kannst du laut Militärgesetz «zu einem bestimmten Grad verpflichtet» werden (DR Artikel 85). Aber wenn du dich richtig verhältst, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zum Weitermachen gezwungen.

Bereits bei der Rekrutierung werden 40 Prozent der Rekruten zum Weitermachen vorgemerkt. Ab der 3./4. Woche gibt es informelle Listen auf denen Rekruten vermerkt werden, die positiv auffallen. Ab der vierten Woche gibt es erste Qualifikationsgespräche. Üblicherweise erfolgt danach die Auswahl. Du wirst ausgewählt und musst in die Offiziersanwärterschule. Die ersten Wochen der RS hast du also Zeit, deine Vorgesetzten von deiner Unfähigkeit zu überzeugen. Wir haben hier verschiedene Tipps, mit denen das gelingen sollte.

  • Sei ein schlechter Soldat
    • Mache schon zu Beginn der RS einen unmotivierten Eindruck
    • Stell dich dumm. Du musst Befehle befolgen – du musst sie nicht schlau befolgen, du musst nicht mitdenken, du musst nicht nachfragen, wenn ein Befehl unklar ist. Du kannst Befehle falsch verstehen. Es gibt keinen Grund, warum du mehr als das Minimum machen würdest.
    • Keine Sozialkompetenzen zeigen. Versuche nicht als Vermittler und Motivator der Truppe zu agieren, höchstens wenn kein Kader anwesend ist. In erster Linie werden Sozialkompetenzen gesucht, nicht militärische Fähigkeiten.
    • Frage nach den Gründen für Befehle, zeige ruhig Zweifel an der Begründung.
    • Missachte den Dienstweg, grüsse nicht zackig, eher zögerlich und leise.
    • Unordnung und schlechte Disziplin werden ungern gesehen. Übertreibe es aber nicht, denn Schauspielerei wird oft durchschaut.
    • Alles, was dir beigebracht wird, kannst du auch wieder vergessen oder dich falsch erinnern.
    • Einschränkungen beim Essen (Allergien, Veganismus)
    • Drogen, falls man weiche Drogen konsumiert (Gras, etc.) am besten davon erzählen. Falls man schon einmal bestraft wurde wegen Drogenbesitz oder -konsum jeglicher Art auf jeden Fall erwähnen. Natürlich aufpassen, keine Straftaten zuzugeben, für die man nicht schon verurteilt wurde oder die man gerne noch anfechten möchte.
    • Körperliche Probleme die man hat ausführlich erwähnen, wehleidig tun.
  • Sag was du (nicht) willst
    • Kommt es zu einem Einzelgespräch mit einem deiner Vorgesetzten, so kann dies auch ein Qualifikationsgespräch sein. Mache einen schlechten Eindruck, verwende keinen militärischen Slang und mache keine Verbesserungsvorschläge zum Dienst. Erwähne keine deiner zivilen Qualifikationen oder Zukunftspläne und wenn, dann nur solche, die der Kaderfunktion/ dem Weitermachen keine Argumente liefern.
    • Stelle die Frage nach dem Sinn des Ganzen. Zeige deine Ablehnung der Armee mit antimilitaristischen Zeichen. Du kannst zum Beispiel im Sport ein GSoA-Shirt tragen.
    • Wenn du gefragt wirst, ob du weitermachen willst, sage eindeutig und klar nein! Sage, dass du nicht weitermachen wirst und zwar so, dass es definitiv und unwiderruflich klingt!
    • Klar sagen, was man von der Armee hält. Man darf ruhig beleidigend gegenüber der Armee werden, solange man aufpasst, keine bestimmte Person zu beleidigen.
    • Droht dir die Verpflichtung, so kannst du den Waffenplatzpsychiater oder Truppenarzt aufsuchen, um eine allfällige Untauglichkeit zu beantragen. Lege ihm dar, weshalb du auf keinen Fall weitermachen kannst (und nicht: möchtest!) und lass dies auch deinen Vorgesetzten wissen.
    • Wollen deine Vorgesetzten dich zum Weitermachen zwingen, unterbreiten sie dir den «Vorschlag». Obwohl sie deine Zusage gar nicht bräuchten, wollen sie deine Unterschrift. Unterschreibe diesen nie! Auch wenn dir mit Strafmassnahmen gedroht wird. Die Unterschrift hat symbolischen Charakter und zeigt deinen Vorgesetzten, dass dein Wille gebrochen werden kann.

Viel Glück! Und wenn etwas noch nicht klar ist: Kontaktdaten oben auf der Seite.

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