Humane Gewissensprüfer

Endlich, endlich wurde vor einem Jahr in der Schweiz ein Zivildienst eingeführt. Doch weiterhin sind staatliche Gewissensprüfer am Werk. Und die Totalverweigerung der Dienstpflicht wird noch schärfer bestraft als früher • Von Ruedi Winet

Seit einem Jahr können Dienstpflichtige, die keinen Militärdienst (mehr) leisten wollen, ein Zivildienstgesuch einreichen. Die Bilanz nach diesem Jahr fällt zwiespältig aus: Nicht alle, die bereit sind, einen etwas längeren Zivildienst zu leisten, werden vom Militärdienst befreit.

Jeder Gesuchsteller muss sowohl schriftlich wie auch mündlich eine ausführliche Begründung abgeben. Die prüfende Behörde – das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) – hält sich konsequent an den Buchstaben des Gesetzes. Für die Zulassung ist das Glaubhaftmachen eines Gewissenskonfliktes notwendig. Wer seine Abneigung gegenüber dem Militärdienst hauptsächlich politischen begründet, muss mit einer Ablehnung rechnen. Argumente, wie «Die Armee ist eine sinnlose Geldverschwendung» oder «Die Armee schafft keine Sicherheit» zählen nichts. Die Gesuchsteller müssen sich auf Prinzipien der Gewaltlosigkeit berufen und glaubhaft machen, dass sie diesen auch nachleben. Von einer freien Wahl zwischen Militär- und Zivildienst kann also nach wie vor keine Rede sein.

Stadtluft macht frei

Im ersten Jahr wurden 2'191 Gesuche eingereicht. Deutlich übervertreten sind Gesuche aus städtischen Kantonen. Rund 10 Prozent der Gesuche stammen allein aus dem Kanton Genf, der aber nur etwa 5 Prozent der Schweizer Bevölkerung stellt. Auch aus Basel-Stadt, Bern oder Zürich werden überdurchschnittlich viele Gesuche eingereicht, weit weniger dagegen aus ländlichen Kantonen wie St. Gallen, Tessin oder Wallis. Es bewahrheitet sich also die Befürchtung, dass ein nichtintellektuelles Publikum vom aufwendigen Zulassungsverfahren abgeschreckt wird. Eine Auswertung nach Berufskategorien zeigt: Akademiker sind deutlich übervertreten. Sie stellen 40 Prozent der Gesuchsteller, weitere 20 Prozent gehen sozialen oder kaufmännischen Berufen nach. Festzustellen ist aber auch, dass Handwerker nicht schlechtere Aussichten auf eine Zulassung zum Zivildienst haben, falls sie ein Gesuch einreichen.

Insgesamt hat ein mit allen Unterlagen (Lebenslauf, Begründung und Strafregisterauszug sind notwenig!) versehenes Gesuch trotzdem gute Chancen. Im ersten Jahr wurde über 883 Gesuche entschieden. 84 Begehren (9,5%) wurden zurückgezogen oder waren unvollständig. 799 Personen konnten bei der BIGA-Kommission vorsprechen. Von diesen wurden 670 (84%) zum Zivildienst zugelassen. Deren 129 (16%) erhielten einen abschlägigen Bescheid.

Mangelhaftes Rekursrecht

Von den meisten Gesuchstellern wurde die Anhörung vor der Prüfungskommission als «hart, aber fair» empfunden. Auch meine Erfahrungen als Beistand von Gesuchstellern zeigen, dass die zivilen Ausschüsse mit wesentlich mehr Feingefühl an ihre Arbeit gehen, als früher die Militärgerichte. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich weiterhin alle Zivildienstwilligen einer Gewissensprüfung unterziehen müssen. Bei ablehnenden Entscheiden war die Begründung oft schwer nachvollziehbar. Doch in mehreren Fällen zeigte sich das BIGA nach einem Rekurs bereit, auf negative Entscheide zurückzukommen. Leider gibt es jedoch nur eine verwaltungsinterne Rekursinstanz. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist ausgeschlossen. Es ist stossend, dass über eine Grundrechtsfrage – wie sie das Recht auf Gewissensfreiheit darstellt – nur auf Verwaltungsebene entschieden wird.

Harte Strafe für Totalverweigerer

Allgemein ist die Akzeptanz gegenüber dem Zivildienst bei Kriegsdienstverweigerern bisher sehr hoch. Vor wenigen Wochen fand jedoch ein Prozess gegen einen Pfarrer aus dem Kanton Bern statt, der aus Protest gegen das militärische System seine noch zu leistenden 52 Tage Militärdienst verweigert hatte. Er war auch nicht bereit, Zivildienst zu leisten, da dieser ebenfalls Teil der Wehrpflicht ist. Das Militärgericht verurteilte ihn in der Folge zu 4 Monaten Gefängnis ohne Bewährung. Die Weigerung des Pfarrers, Zivildienst zu leisten, wurde als ausgeprägter Egoismus bewertet. Das Urteil überschreitet das bisher gegenüber Militärdienstverweigerern ausgesprochene Strafmass deutlich.

Bis jetzt weist auch wenig daraufhin, dass der Zivildienst eine veritable Alternative zum ‹blauen Weg› - der psychiatrischen Ausmusterung - geworden ist. Im Gegenteil: Bei den diesbezüglichen Anfragen an die Beratungsstellen für Militärverweigerung ist gar eine leichte Zunahme zu verzeichnen.

Zivildienstleistende tragen Verantwortung

Der Zivildienst stellt eine klare Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Schweiz dar. Einer jahrzehntealten Forderung, dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung, wird zumindest teilweise Rechnung getragen. Zu verhindern gilt es aber, dass der Zivildienst zu einer neuen Rechtfertigung der allgemeinen Wehrpflicht beiträgt. In Deutschland ist dies in einem gewissen Sinn bereits passiert. Das Funktionieren des Gesundheitswesens wäre ohne Zivis nicht mehr sichergestellt. Das heisst, die Spitalverantwortlichen haben Angst vor einer Abschaffung der Militärdienstpflicht, weil gleichzeitig der Zivildienst verschwinden würde.

Zivildienstleistende tragen eine Mitverantwortung, solche unerwünschten Nebeneffekte zu verhindern. Mit der Auswahl des Einsatzbetriebes hat jeder einzelne ein Steuerungsmittel in der Hand. Die Voraussetzungen, den Zivildienst in einem friedenspolitisch relevanten Bereich leisten zu können, sind vorhanden. Sogar Einsätze in der Entwicklungszusammenarbeit und in der humanitären Hilfe im In- und Ausland sind möglich. Leider sind solche Einsätze gegenwärtig erst selten und nur mit ausserordentlich viel Eigeninitiative der Zivildienstleistenden durchsetzbar.

 

Zu grosszügig?

Nach einem Jahr Zivildienst zog eine Tagung Ende Oktober Bilanz. Die Gewissensprüfung bleibt umstritten.

(rw) Ende Oktober 1997 führte das Schweizerische Zivildienstkomitee – eine Arbeitsgemeinschaft von friedenspolitischen Organisationen – anlässlich des einjährigen Zivildienst-Geburtstages eine Tagung durch. Rund 90 TeilnehmerInnen nahmen daran teil: Mitglieder von Zivildienst-Zulassungskommissionen, MitarbeiterInnen des BIGA, Berater von Militärdienstverweigerern, Verantwortliche von gemeinnützigen Betrieben, welche Zivildienstleistende beschäftigen, und Zivildienstleistende selbst.

Ziel der Tagung war es, nach einem Jahr eine erste Bilanz zu ziehen. Der ehemalige Aargauer CVP-Nationalrat und heutige Präsident der Zulassungskommission, Anton Keller, zog eine positive Bilanz. Mit der Gewissenssprüfung habe das BIGA Neuland beschritten. In den ersten Monaten seien die Gesuche wohl zu grosszügig entschieden worden. Jetzt sei man besser in der Lage zu erkennen, ob jemand aufgrund des Militärdienstes in einen Gewissenskonflikt gerate, meinte er.

Rolf Zehnder, Mitglied des Zivildienstkomitees, bezeichnete die Gewissensprüfung als alten Zopf, der endlich abgeschnitten gehöre. Das Verfahren binde zudem viel Personal, verursache hohe Kosten und führe zu den langen Wartefristen für Zivildienstleistende von rund zehn Monaten.

Von Seiten des BIGA wurden der mangelhafte Informationsstand bezüglich des Zivildienstes bedauert. Stellungspflichtige und Rekruten wissen zu wenig Bescheid. Noch problematischer aber sei, dass auch militärische Vorgesetzte und Betreuungsdienste nur ungenügend informiert seien und immer wieder falsche Informationen weitergäben. So kommt es immer wieder vor, dass Rekruten mit psychischen Problemen aufgefordert werden, ein Zivildienstgesuch einzureichen. Da aber nur Gewissenskonflikte zum Zivildienst berechtigen, müssen diese Gesuche in der Regel abgelehnt werden. Weil zusätzliche Mittel für die raschere Gesuchsbehandlung eingesetzt werden müssen, fehlt aber das Geld für eine Informationskampagne.

Beratungsstelle für Militärverweigerung und Zivildienst (bfmz), Postfach 9777, 8036 Zürich/Schweiz; PC: 80-30 876-3; Voice 01/240 07 42.