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Kein Asyl für Kriegsdienstverweigerer

(mh) Die Bundesrepublik Jugoslawien kennt laut Verfassung das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Die Praxis sieht anders aus: Verweigerer werden von der Armee gesucht; nach Berichten der montenegrinischen Zeitung Vijesti hat das Militärgericht Nis im Mai drei Männer, die dem Einrückungsbefehl nicht folgten (in der juristischen Fachsprache nennt man sie Refraktäre), zu Haftstrafen von fast fünf Jahren verurteilt. Sogar Flüchtlinge aus dem Bosnienkrieg werden zum Kriegsdienst gezwungen. Das Versenden von Einrückungsbefehlen gehörte übrigens während Jahren zu einer der Methoden der Vertreibung junger albanischer Männer aus dem Kosov@. Gegen Deserteure kann im Kriegszustand die Todesstrafe verhängt werden, doch wurden bisher keine Urteile ausgesprochen. Wieviele Männer sich dem Kriegsdienst widersetzt haben, ist unklar. Allein in Ungarn sollen sich aber bereits bis Mitte Mai 50'000 Deserteure gemeldet haben.

Für Mitgliedländer der Nato läge es nahe, Deserteure und Verweigerer willkommen zu heissen ñ so würde dem Kriegsgegner sein Personal entzogen. Dies ist bisher aber nicht der Fall. Ein Entschluss des Europäischen Parlamentes von 1993, der zur Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern aus dem ehemaligen Jugoslawien aufrief, wurde von den Mitgliedstaaten der EU nicht umgesetzt. In der Regel werden Refraktion und Desertion nicht als Asylgrund anerkannt, mit gewissen Ausnahmen: etwa, wenn der Betroffene zu Widerhandlungen gegen die Genfer Konvention gezwungen würde. Droht die Todesstrafe, darf die Wegweisung nach internationalen Abkommen nicht vollzogen werden.

Die Schweiz hält es ähnlich wie die Länder der EU. Laut Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) werde die Zumutbarkeit einer Wegweisung eines Refraktärs aus Jugoslawien in jedem Fall einzeln geprüft; das heisst: es gibt keine einheitliche Regelung. Tatsächlich wurden während des Kriegszustandes in Jugoslawien Wegweisungen verfügt, weil das BFF zum Schluss kam, dass diese Menschen nicht gefährdet seien. Im Gegensatz zu Bosnien ñ Deserteure und Refraktäre aus Bosnien wurden während des Krieges vorläufig aufgenommen ñ seien die Strafen in Jugoslawien nicht unverhältnismässig. Einsprachen gegen solche Entscheide sind hängig, ein letztinstanzlicher Entscheid wurde noch nicht gefällt.

Ob ein Refraktär im Falle einer Einrückung zu Widerhandlungen gegen die Genfer Konvention gezwungen worden wäre, werde sogfältig abgeklärt, sagt das BFF. Laut verschiedenen Berichten wurden in Jugoslawien aber Männer von der Strasse weg zwangsrekrutiert. Sie hatten weder Zeit noch Möglichkeit, ´sorgfältig abzuklärenª, ob sie zum Kasernenputzen oder zu völkerrechtswidrigen Handlungen eingesetzt würden, und ob sie deshalb flüchten oder lieber bleiben und in die Armee einrücken sollten.

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  27. Juni 1999/uh
GSoA Zitig 80, © 1999 by GSoA (http://www.gsoa.ch/, )