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13 zu 2 für die GSoA

Auch ohne die beiden für ungültig erklärten Punkte bietet die kantonale Initiative ´Genève, République de paixª ein nützliches Instrument für die Förderung ziviler Methoden in der Konfliktbearbeitung
von Tobia Schnebli

Die Genfer Stimmberechtigten werden noch vor der Jahrtausendwende die Gelegenheit haben, über die Friedensinitiative ´Genève, République de paixª abzustimmen. Endlich hat das Bundesgericht nun entschieden, dass die Initiative übergeordnetem Recht nicht widerspricht. Nach der Meinung der Genfer Regierung, rechter ParlamentarierInnen und des Präsidenten der Union der Genfer Militärgesellschaften hätte die ganze Initiative für ungültig erklärt werden sollen. Die Initiative schlägt folgende Punkte vor:

  • Der Kanton Genf entwickelt eine Sicherheitspolitik auf pazifistischen Grundlagen, die geeignet sind, Konflikte auf lokaler und internationaler Ebene zu lösen.
  • Er fördert die Erforschung von Methoden präventiver Konfliktbearbeitung durch die Entwicklung einer Kultur des Friedens.
  • Er unterstützt alle Bemühungen globaler Abrüstung, internationaler Kooperation, ebenso die Solidarität unter den Völkern und die Einhaltung von Menschenrechten in den internationalen Institutionen.
  • Er fördert die Reduktion der Rüstungsausgaben.
  • Er setzt sich für die zivile Umnutzung militärischer Objekte ein.
  • Er unterstützt gesellschaftliche Aktivitäten für die gewaltfreie Bearbeitung von Konflikten.
  • Er trägt zur Finanzierung eines Friedensforschungsinstituts bei.
  • Er entwickelt ein Friedenserziehungsprogramm für die Primar- und Sekundarschule.
  • Er fördert den Zivildienst, indem er über ihn informiert und die Einsatzmöglichkeiten erweitert.
  • Er verzichtet auf jede Zurschaustellung militärischer Aktivitäten und Institutionen, die über die kantonalen und kommunalen Verpflichtungen hinausgehen.
  • Er entwickelt nichtmilitärische Mittel für die Sicherheit der Bevölkerung.

Wenn die Stimmberechtigten des Kantons Genf dieser Initiative zustimmen, geben sie sich die Verfassungsgrundlage für eine zivile Konfliktbearbeitung in verschiedenen Bereichen ñ lokal wie international. Eine solche ´Friedensverfassungª könnte andere Kantone inspirieren oder über die Grenzen der Schweiz hinaus ähnliche Bemühungen fördern.

Die beiden vom Bundesgericht für ungültig erklärten Punkte betreffen eigentlich nur Forderungen, die der Kanton Genf kaum beeinflussen kann: ´Der Kanton verzichtet darauf, Truppen für die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung anzufordern.ª und ´Der Kanton garantiert die Sicherheit von internationalen Konferenzen mit nichtmilitärischen Mitteln.ª Was die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung betrifft, so liegen die Kompetenzen ohnehin nicht beim Kanton, sondern beim Bund. Allerdings hat das Bundesgericht die neue Verfassung etwas eigenartig interpretiert: Da, wo die Bundesverfassung eine Kompetenz des Kantons festlegt, ist künftig die Formulierung ´Die Kantone können...ª gleichbedeutend mit ´Die Kantone dürfen nicht auf ... verzichten...ª

Trotz der Ungültigerklärung zweier Punkte ist der Bundesgerichtsentscheid ein Teilerfolg für die GSoA. Über solche konkreten zivilen Ansätze der Konfliktbearbeitung können wir die Vorstellung überwinden, dass militärische Mittel für die kollektive Sicherheit unverzichtbar seien. Die Initiative ´Genève, République de paixª ist ein Schritt in diese Richtung.

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  27. Juni 1999/uh
GSoA Zitig 80, © 1999 by GSoA (http://www.gsoa.ch/, )