Kantonale Initiative ‹Friedensrepublik Genf›

Toller Hürdenlauf

Nachdem der Genfer Regierungsrat das Zustandekommen der Initiative ‹Friedensrepublik Genf› bestätigt hat, veröffentlichte er im Januar seine Stellungnahme. Von der Genfer Regierung sind nicht viel mehr als fadenscheinige Argumente zu hören.

(ts.) Die Genfer Regierung ignoriert in ihrer Stellungnahme zur GSoA-Initiative ‹Friedensrepublik Genf› sämtliche Punkte, welche eine Förderung einer tatsächlichen Friedenskultur vorschlagen. Sie befinde sich im offensichtlichen Widerspruch mit dem, was sie zu fordern vorgebe: Eine offene Stadt Genf im Dienste des Friedens. Die Initiative ziele auf die Armee ab. Dabei würden im speziellen deren zivile Aufgaben anvisiert, welche sie in den Dienst der Zivilbevölkerung stellten: Rettungs- und Bewachungsaufgaben.

Fadenscheinige Argumente

Der Regierungsrat greift die Initiative vor allem auf der juristischen Ebene an. Er unterstellt, sie verletze eidgenössisches Recht in vier verschiedenen Punkten:
1. Kantonales Engagement zugunsten internationaler Organisationen
In Wirklichkeit fordert die Initiative vom Kanton keine Aussenpolitik auf Staatsebene. Sie verlangt vielmehr, eine aktive Friedenspolitik zu entwickeln, indem der Kanton Genf internationale Institutionen unterstützt. Das tut der Kanton Genf teilweise auch heute schon.
2. Umnutzung der militärischen Gelände
Wie die Initiative ‹Ausstieg aus der Atomenergie› den Kanton zwingt, sich mit allen verfügbaren juristischen und politischen Mitteln gegen die Erstellung von Atomkraftwerken zu wehren, verlangt die Initiative ‹Friedensrepublik Genf› die zivile Umnutzung der militärischen Gelände im Kanton durch Interventionen bei der Eidgenossenschaft anzuregen und zu unterstützen. Diese Forderung steht weder im Widerspruch zu eidgenössischem Recht noch zu Verträgen zwischen dem EMD und dem Kanton Genf.
3. Verzicht auf Armee-Einsätze zur Aufrecht-erhaltung der inneren Ordnung
Nirgends im Initiativtext wird verlangt, dass der Kanton sich der Verpflichtung entziehen soll, die eidgenössischen Behörden über schwerwiegende innere Probleme zu unterrichten. Dies will der Regierungsrat in seinem Bericht glaubhaft machen und konstruiert so einen Widerspruch zu Art. 16 Abs. 1 der Bundesverfassung. Die Initiative verlangt vom Kanton bloss folgendes: Er soll auf die Kompetenz verzichten, auf eigene Initiative hin die Armee für den Ordnungsdienst einzusetzen.
4. Schutz von internationalen Konferenzen ohne Armee-Einsätze
Der Regierungsrat behauptet, die finanzielle Belastung, um internationale Konferenzen mit zivilen Mitteln zu schützen, wären für den Kanton Genf nicht tragbar. Diese Vermutung, die wir stark bezweifeln, äussert der Regierungsrat aus dem hohlen Bauch. Rund um die Initiativabstimmung kann der Regierungsrat allenfalls seine Bedenken bezüglich der Finanzierung anbringen. Er kann daraus jedoch keinesfalls ein juristisches Motiv zusammenbasteln, um die Initiative in diesem Punkt für ungültig zu erklären.

Hürdenlauf in Sicht

Der Bericht des Regierungsrates ist vielmehr ein Versuch, die Initiative von vornherein durch eine tendenziöse Interpretation zu diskreditieren.
Nach der Diskussion in der vorberatenden Kommission wird die Initiative dem Grossen Rat vorgelegt. Wenn dieser dem Vorschlag des Regierungsrates folgt und die Initiative für teilweise ungültig erklärt, kann die GSsA beim Bundesgericht Rekurs einlegen. Wenn die Initiative vom Grossen Rat oder vom Bundesgericht gültig erklärt wird, muss die Änderung der Kantonsverfassung noch auf eidgenössischer Ebene den juristischen Segen erhalten. Dafür sind die eidgenössischen Räte zuständig. Ein ganz toller Hürdenlauf steht uns also noch bevor …