Die Kriegsgeschäfte-Initiative will, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB), unsere staatlichen und beruflichen Vorsorgeeinrichtungen (AHV und Pensionskassen) und Stiftungen kein Geld in Kriegsmaterialproduzenten investieren dürfen.
Bei einer Annahme der Kriegsgeschäfte-Initiative dürften die Nationalbank, Pensionskassen, der AHV-Ausgleichsfonds und Stiftungen kein Geld mehr in Kriegsmaterialproduzenten investieren.
Nein. Von der KGI betroffen sind nur jene Firmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Produktion von Kriegsmaterial erwirtschaften. Was alles unter Kriegsmaterial fällt ist in der Schweiz sehr genau definiert – und es fallen nur einige wenige Produkte darunter.
Nein. Bei der KGI handelt es sich weder um ein Produktions- noch ein Exportverbot. Es geht um die Geldflüsse der Nationalbank und unserer Vorsorgeinstitute.
Nein. Investitionen in die Rüstungsindustrie sind nicht rentabler als andere – dass sich nachhaltige Investitionen oftmals mehr lohnen, sagt sogar die UBS. 90% aller Studien zeigen, dass nachhaltige Anlagefonds keine schlechteren oder sogar bessere Ergebnisse erzielen als herkömmliche.
Ja. Von der Initiative betroffen sind nur institutionelle Finanzgeber, in erster Linie die SNB, Vorsorgeinstitutionen und Stiftungen. Wenn also eine Privatperson über einen Finanzdienstleister in Wertpapiere von Kriegsmaterialproduzenten investieren, ist das auch nach einer Annahme der Initiative weiterhin möglich.
Als einer der grössten Finanzplätze weltweit hat die Schweiz eine besondere Verantwortung. Wenn sich die Schweiz zu einem Ausstieg aus der Finanzierung von Kriegsmaterial entscheidet, ist das für den globalen Finanzmarkt mehr als nur eine Randnotiz: Rund 25 Prozent des gesamten Privatvermögens der Welt werden in der Schweiz verwaltet.
Dass die Initiative nicht von Heute auf Morgen alle Konflikte beenden kann, ist klar. Doch wenn die Schweiz als grosser und international angesehen Finanzplatz die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten verbietet, wird das die internationale Rüstungsindustrie schwächen.
Banken und Versicherungen könnten bei einer Annahme ihrer Initiative ihre Geschäfte ins Ausland auslagern. Bei anderen Finanzinstituten wie der Schweizer Nationalbank oder Pensionskassen ist dies nicht möglich bzw. um einiges schwieriger.
… unsere Renten?
… den Schweizer Finanzplatz?
Wieso haben die Banken im Initiativtext eine Sonderstellung?
Was fällt alles unter Kriegsmaterial?
Ist die Finanzierung von geächteten Waffen (Atombomben, etc.) nicht schon verboten?
Warum steht im Initiativtext eine 5%-Hürde?
Bedeutet die Initiative mehr bürokratischen Aufwand?
Können die Pensionskassen und Banken mit der Annahme der Initiative ihre Anlagen noch genug breit streuen?
Wie würde kontrolliert, dass wirklich kein Schweizer Geld in Kriegsmaterialproduzenten mehr fliesst?