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Wenn auch frühzeitige Warnungen den Krieg nicht verhindern

Tobias Debiel, Martina Fischer, Volker Matthies und Norbert Ropers legen der Politik praktische Empfehlungen zur Förderung ziviler Konfliktbearbeitung vor

Kriege und Katastrophen der neunziger Jahre - zuletzt der Kosovo-Jugoslawien-Krieg - zeigen, daß die Wirksamkeit herkömmlicher Maßnahmen der Krisenprävention äußerst begrenzt ist. Neuere Instrumente werden bislang wenig eingesetzt. Wie kann diese Situation in Deutschland verändert werden? Tobias Debiel, Martina Fischer, Volker Matthies und Norbert Ropers legen konkrete Vorschläge vor. Sie sind in Policy Paper 12 der Bonner Stiftung Entwicklung und Frieden (Gotenstr. 152, 53175 Bonn) erschienen. Wir dokumentieren eine Kurzfassung, die die Autoren für die FR schrieben.

Krisenprävention ist ein Imperativ vernünftiger Politik. Außen- und Entwicklungspolitik sehen sich einer Vielzahl von Konflikten mit hohem Eskalationspotential gegenüber. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vom September 1998 der Aufgabe der Krisenprävention einen hohen Stellenwert eingeräumt und den Aufbau einer Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung zum Ziel erklärt. Die Aufgabe ist nach dem Kosovo-Jugoslawien-Krieg dringlicher denn je, bislang aber nur unzureichend angegangen worden. Wir unterbreiten umsetzbare Empfehlungen, wie diese Herausforderung umgesetzt werden kann.

Von der "klassischen" zur präventiven Diplomatie Zur Zeit des Ost-West-Konflikts wurden die vielen regional und lokal begrenzten, meist innerstaatlichen Auseinandersetzungen an der Peripherie der Bipolarität entweder ignoriert oder im Sinne von machtpolitisch nützlichen Stellvertreterkriegen instrumentalisiert und verschärft. Mittlerweile ist dieser Typus kriegerischer Auseinandersetzungen in das Zentrum der internationalen Krisendiplomatie gerückt. Angesichts zahlreicher ethnisch geprägter Machtkonflikte, Bürgerkriege und Staatszerfallsprozesse, verbunden mit komplexen humanitären Katastrophen als Folge von Flucht und Vertreibung, ethnischen Säuberungen, Hungersnöten und Völkermord, wurde eine gravierende Lücke in der Außen- und Sicherheitspolitik sichtbar. Trotz frühzeitiger Warnungen wurden die schrecklichen Geschehnisse nicht verhindert. Nach dem Ausbruch der Krisen erwiesen sich die Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft meist als untauglich zur Eindämmung und Beendigung der Gewaltakte und Greueltaten. Zugleich wurden immense Summen für teure Militäreinsätze, humanitäre Hilfe und Wiederaufbaumaßnahmen ausgegeben. Offensichtlich reicht das herkömmliche staatlich-diplomatische Instrumentarium nicht mehr aus. Ein neues Konzept präventiver Konfliktbearbeitung scheint im Sinne der alten Lebensweisheit "Vorbeugen ist besser als Heilen" humaner, politisch effektiver und vor allem auch billiger zu sein als die extrem aufwendige reaktive Konfliktbearbeitung und Nachsorge. Zudem wächst die Erkenntnis, daß eine neuartige "Multi-Track Diplomacy" unter maßgeblicher Beteiligung von NGOs (Non Governmental Organizations / Nichtregierungsorganisationen - Anm. d. Red.) erforderlich ist. Auch Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe gerieten durch innerstaatliche Konflikte in eine Krise. Besonders die Erfahrungen in Somalia und Ruanda intensivierten eine (selbst-)kritische Erörterung über Grenzen und Möglichkeiten eigenen Handelns. Die Entwicklungszusammenarbeit sah sich zunehmend in der Rolle eines "Reparaturbetriebs" zur Behebung immer neuer Kriegsschäden. Zudem verlor sie angesichts von Staatszerfallsprozessen vielfach ihre staatlichen "counterparts". Bei humanitären Hilfsmaßnahmen stellten sich immer häufiger unbeabsichtigte, negative Nebenwirkungen ein, vor allem die Instrumentalisierung und mißbräuchliche Nutzung durch Kriegsparteien. Dadurch wurden sie nicht selten zum Element einer gewaltträchtigen "Bürgerkriegswirtschaft" und trugen unfreiwillig mitunter zur Verlängerung und Intensivierung von Kampfhandlungen und menschlichem Leid bei. Neue Konzepte auf der Ebene von UN, OECD und EU berücksichtigen diese Erfahrungen. Sie sehen vor, daß zur langfristigen Bekämpfung der tieferen Ursachen von Gewalt und Krieg der auf vielen Gesellschaften lastende soziale und ökonomische Problemdruck verringert und ihre Fähigkeiten zum friedlichen Wandel ausgebaut werden müssen. Als Ansatzpunkte hierzu gelten vor allem die Unterstützung sozio-politischer Mechanismen gewaltfreier Konfliktbearbeitung und die Stärkung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Strukturen. Vor Ort sollen in der operativen Arbeit vermehrt lokale Kräfte und Kapazitäten für den Frieden mobilisiert werden. Trotz der offensichtlichen Vorzüge vorbeugender Konfliktbearbeitung herrscht in der Staatenwelt noch immer der reaktive Umgang mit Krisen und Konflikten vor. Dabei gibt es ein drastisches Mißverhältnis beim Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen, wie der Kosovo-Jugoslawien-Krieg zuletzt besonders deutlich gezeigt hat. Eine Studie der Bundeswehrhochschule München kam nach knapp zwei Monaten Krieg zu deutlich höheren Kriegskosten. Unterstellt wurde, daß der Krieg bis zum 1. Juli andauert. Allein die Nato würde demnach 22 Milliarden DM für militärische Zwecke aufwenden. Rechnet man humanitäre Hilfsleistungen, Kriegszerstörungen in Jugoslawien, militärische Ausgaben Jugoslawiens und "weitere volkswirtschaftliche Kosten" hinzu, wird der Krieg nach dieser Schätzung 110 Milliarden DM kosten. Der Wiederaufbau des Kosovo und der Wirtschaft Jugoslawiens wird zwei- bis dreistellige Milliardenbeträge erfordern. Die Aufwendungen für Präventionsbemühungen bewegen sich gegenüber diesen Zahlen im Promillebereich. Politik muß sich auch dann engagieren, wenn Konflikte noch nicht gewaltsam eskaliert sind und wenn nationale Eigeninteressen im engeren Sinne nicht betroffen zu sein scheinen. Für Planung, Politikberatung und die Verbesserung der intra-gouvernementalen Kooperation sollten adäquate Ressourcen bereitgestellt werden. Stärker ausgebaut werden müßten sowohl die Planung für Eventualfälle ("contingency planning") als auch die Abschätzung von konfliktrelevanten Auswirkungen der eigenen Politik ("conflict impact assessment").

Frühwarnung und Dialog

Wie kann frühzeitiges Handeln in Eskalationsphasen organisiert werden? Die Krisengefährdung von Ländern und Regionen ist zumeist bekannt. Doch fehlt wichtigen Handlungsträgern in staatlichen wie nicht-staatlichen Institutionen oftmals eine differenzierte und aktuelle Konfliktanalyse, die eine policy-orientierte Einschätzung von Akteuren, Mechanismen der Gewaltauslösung, Eskalationsszenarien und Handlungsoptionen enthält. Wir schlagen deshalb folgende Schritte vor:

- Die anwendungsorientierte Friedens- und Konfliktforschung wie auch die krisenanalytische Regionalforschung sollten einen Schwerpunkt in der Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wissenschaftlicher Förderungseinrichtungen darstellen. Zugleich sollten staatliche wie nicht-staatliche Institutionen die Entwicklung internationaler Informations- und Expertennetzwerke unterstützen, indem sie Projekt- und Kooperationsvereinbarungen im Hinblick auf arbeitsteilige strategische Allianzen abschließen.

- Die Mitglieder des Bundessicherheitsrats sollten auf der Ebene von Planungsstab bzw. Grundsatzreferat kleine Frühwarn- und Präventionseinheiten einrichten. Ihre Aufgabe besteht darin, im Binnen- wie im Außenverhältnis krisenrelevante Informationen anzufordern, auszuwerten, zu beurteilen, die Entwicklung von Handlungsoptionen anzustoßen und die interministerielle Abstimmung zu erleichtern. Bei Auswärtigem Amt (AA), BMZ und BMVg sollten jeweils fünf bis zehn Stellen umgewidmet werden. - Die Erfahrungen des Kosovo-Kriegs zeigen, daß Parlamentarier bei krisenrelevanten Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen einen spezifischen Informations- und Beratungsbedarf haben. Der Deutsche Bundestag sollte deshalb in Erwägung ziehen, sich für diese Zwecke eine kleine Arbeitseinheit einzurichten oder sich direkt am Aufbau einer regierungsunabhängigen "Dienstleistungsstelle Frühwarnung und Dialog" (siehe unten) zu beteiligen.

- Die größeren NGOs müßten dem neuen Erfordernis der Gewaltprävention und Krisenintervention durch institutionelle Reformen und einer Umwidmung von Ressourcen gerecht werden. Auf der Ebene der Grundsatz- und Planungsreferate sollten Frühwarn- und Präventionseinheiten in einer Größenordnung von drei bis fünf Personen eingerichtet werden.

- NGOs und Stiftungen, die sich an der Schnittstelle von Zivilgesellschaft und Staat bewegen, sollten ihre Ressourcen stärker auf prozeßorientierte Dialogforen konzentrieren. Dabei könnten zum einen länder- und regionenorientierte Gesprächskreise eingerichtet werden und zum anderen themenspezifische Zusammenkünfte, insbesondere zu den Handlungsfeldern Wahlbeobachtung/ Wahlprozeßbegleitung, Fact-Finding, Menschenrechtsbeobachtung/ Justizmonitoring und Post-Conflict Peacebuilding. Für diese Foren müßten Mittel im Rahmen staatlicher Projektförderung bereitgestellt werden. Die Ländergespräche zwischen BMZ und NGOs sollten zudem krisenrelevante Entwicklungen aufnehmen und zu Dialogforen fortentwickelt bzw. mit ihnen verkoppelt werden.

Die bisherige Praxis zeigt, daß systematische Frühwarnung und abgestimmtes Handeln in Deutschland nur vereinzelt gelungen sind. Offenkundig gibt es einen akuten Bedarf nach einer regierungsunabhängigen Kontakt- und Relaisstelle, die dafür erforderliche Dialogprozesse systematisch fördert. Wir schlagen deshalb die Einrichtung einer Dienstleistungsstelle "Frühwarnung und Dialog" vor. Sie sollte an der Schnittstelle zwischen Staaten- und Gesellschaftswelt, nicht aber bei einer Beratungsinstanz der Regierung angesiedelt werden. Um möglichst bald mit der Arbeit beginnen zu können, sollte die Dienstleistungsstelle zu Beginn vorrangig aus staatlichen Mitteln finanziert werden. Die Entwicklung könnte in drei Phasen erfolgen: In einer ersten Phase (bis Ende 2000) sollte vorrangig eine Kontakt- und Schnittstellenfunktion wahrgenommen und die Unterstützung für bestehende Frühwarneinheiten und Dialogprozesse verbessert werden. In einer zweiten Phase von circa drei bis fünf Jahren sollte verstärkt die Funktion als Rat- und Impulsgeber wahrgenommen und die Kontakte internationalisiert werden. Auch das Profil der Servicestelle als "institutionelles Gedächtnis" sollte ausgebaut werden. Im Bedarfsfall sollten zudem Hintergrundanalysen in Auftrag gegeben und Konsultationsmechanismen in Gang gesetzt werden. Wünschenswert ist die institutionelle Verankerung von Verfügungsfonds für Tätigkeiten in diesem Arbeitsfeld. Diese Fonds sollten mindestens 5 Millionen DM pro Jahr umfassen. In der dritten Phase sollte die Dienstleistungsstelle zusätzlich Alarm- und Signalfunktionen übernehmen und systematisch mit den bis dahin geschaffenen Frühwarnstrukturen im Rahmen der EU verzahnt werden.

Friedensförderung und Netzwerkbildung

Eine fatale Folge vieler hoch eskalierter und über längere Zeit gewaltsam ausgetragener oder "festgefahrener" Konflikte ist die Herausbildung von internen Milieus und Strukturen, deren Angehörige ein Interesse an der Fortsetzung dieser Verhältnisse haben. Dazu gehören in erster Linie die direkten "Gewinner" der militarisierten Zustände in der Armee und bei den diversen Milizen, die "Sicherheitsdienste" unterschiedlicher Provenienz, die Händler und Produzenten von Waffen, die politischen "hardliner", die Begünstigten der Neuverteilung von Land, Kapital und politischen Positionen, zumindest solange ihre Gewinne nicht dauerhaft gesichert erscheinen. Im weiteren Sinne zählen dazu auch die Profiteure der Kriegswirtschaft. Um derartigen "Kriegsallianzen" ("war constituencies") entgegenwirken zu können, sind der Aufbau und die Unterstützung von "Friedensallianzen" ("peace constituencies") notwendig. Gemeint ist damit ein möglichst weitverzweigtes Netz vielfältiger gesellschaftlicher wie politischer Kräfte, die ein aktives Interesse an Krisenprävention und zivilen Formen der Konfliktaustragung haben. In tief gespaltenen und zerrütteten Gesellschaften brauchen friedensorientierte Kräfte die Ermutigung, die Unterstützung und die Solidarität von außen, damit sie etwas bewegen können. Insofern meint der Begriff der Friedensallianzen auch die Vernetzung und die Kooperation mit externen Akteuren. Dazu gehören zum Beispiel alle entwicklungspolitischen Einrichtungen sowie die humanitären Hilfs-NGOs, die in einem Land Einfluß auf die Zuteilung ausländischer Ressourcen nehmen. Sie sollten alle ihre Maßnahmen so ausrichten, daß die einheimischen Friedensallianzen gestärkt werden. Zur Gruppe der externen Partner gehören weiterhin ausländische Menschenrechts-NGOs, die den von einheimischen Experten signalisierten Mißständen mehr internationale Resonanz verschaffen können. Dazu zählen ferner ausländische Friedens-Aktivisten für den Schutz und die Eskortierung gefährdeter Personen und Konfliktbearbeitungs-NGOs, die die Organisationen vor Ort durch Weiterbildungsprogramme und die Vermittlung von Ressourcen stärken. Schließlich können externe Akteure gefordert sein, in gespaltenen Gesellschaften durch vielfältige Drittpartei-Initiativen Verständigungen voranzubringen.

Der Zivile Friedensdienst (ZFD) kann in diesem Kontext einen wichtigen Beitrag zur Friedensorientierung der Entwicklungsarbeit leisten und darüber hinaus eigenständige Akzente bei der Prävention und Transformation gewaltsamer Konflikte setzen. Der Zivile Friedensdienst kann seine Wirksamkeit nur entfalten, wenn er vielschichtig ausgestaltet ist. Er bezieht einen wichtigen Teil seiner Legitimität und Handlungsmöglichkeiten aus den unmittelbaren Kontakten zwischen Akteuren der Gesellschaftswelt. Daher sollte die organisatorische Abwicklung nicht allein durch eine staatliche Institution erfolgen, sondern im Sinne einer public-private partnership einer Institution übertragen werden, die sich aus staatlichen und nicht-staatlichen Trägern zusammensetzt. Neben dem ZFD gibt es weitere wichtige Ansätze, etwa unabhängige Projekte von Nichtregierungsorganisationen sowie die Projekte kirchlicher Träger und solche von Stiftungen, die sich im Bereich der Krisenprävention und Konflikttransformation auf unterschiedlichen gesellschaftlichen Ebenen in Krisengebieten engagieren. Es gibt gute Gründe, all diesen Initiativen aufgrund ihrer jeweils unterschiedlichen Zugänge Bedeutung und angemessene Unterstützung zukommen zu lassen.

Die Förderung und Initiierung von Friedensallianzen erfordert ein erhebliches Ausmaß an Abstimmung und die Mobilisierung verschiedenster Ressourcen. Dieser Prozeß sollte durch eine Dienstleistungsstelle "Friedensförderung und Netzwerkbildung" begleitet und unterstützt werden, die subsidiär tätig wird. Sie sollte regierungsunabhängig sein, aber in public-private partnership errichtet werden. Sie könnte kurzfristig bei einer bereits bestehenden nichtstaatlichen Institution mit einem ähnlichen Arbeitsprofil und breiter Akzeptanz angesiedelt und dann zu einer eigenständigen Einrichtung weiterentwickelt werden. In der Anfangsphase müssen die Mittel vorrangig aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Mittelfristig sollte jedoch eine breitere Finanzierungsbasis unter Beteiligung der Zivilgesellschaft, von Stiftungen und der Wirtschaft angestrebt werden.

Zur Realisierung schlagen wir ein Drei-Phasen-Modell vor: In der ersten Phase (bis Ende 2000) wird es in erster Linie um die Aufbereitung von Informationen, die Vermittlung von Arbeitskontakten, die Verbreitung von Erfahrungen und den Anschluß an den internationalen "state-of-the-art" gehen. Am Ende dieser Phase sollten der Bedarf und die bereits vorhandenen Ressourcen in diesem Arbeitsfeld ermittelt sein (Directory- und Survey-Funktion). Auf dieser Grundlage sollten dann in der zweiten Phase von drei bis fünf Jahren die Clearinghouse-Funktion sowie die Professionalisierungs-Funktion in Angriff genommen werden. Außerdem sollten Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten bei anderen Institutionen zur Verfügung gestellt werden. In der dritten Ausbauphase wird es darauf ankommen, die Finanzierungsbasis für Friedensallianzen auf eine solide und dauerhaft tragfähige Basis zu stellen. Dabei geht es zum einen um Verfügungsfonds für ausgewählte Arbeitsfelder und Krisengebiete, die von anderen Einrichtungen unzureichend abgedeckt werden; zum anderen geht es um den gezielten Einsatz von Geldern, die die Bündelung von Kräften in akuten Krisenfällen unterstützen sollen. Diese Verfügungsfonds sollten mindestens 25 bis 30 Millionen DM umfassen. Eine denkbare Organisationsform für diese Funktion ist die Einrichtung einer "Stiftung Friedensförderung".

Fachkräfte und Expertenpools

Eine zentrale Bedeutung für Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung nimmt der "menschliche Faktor" ein. Wir schlagen daher den Aufbau von Expertenpools und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für verschiedene Handlungsfelder vor: für internationale Missionen (Fact finding, Verifikation von Friedensvereinbarungen, Wahlbeobachtung etc.), Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie Friedens- und Menschenrechtsarbeit.

In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, daß es einen hohen Bedarf an qualifiziertem Personal für Wahlbeobachtung sowie für internationale Friedensmissionen unter dem Dach der Vereinten Nationen und der OSZE gibt. Gleichzeitig besteht in der Bundesrepublik ein Mangel an ausgebildetem Personal, und die Vorbereitung für entsprechende Einsätze ist unzureichend. Dies wurde bei der Suche nach geeigneten Personen für die Kosovo-Verifikations-Mission (KVM) der OSZE im Herbst 1998 besonders deutlich. Für die deutsche Außenpolitik läßt sich ein Handlungsbedarf in drei Bereichen identifizieren: Erstens muß die einsatzspezifische Qualifizierung und Vorbereitung für bereits erprobte Handlungsfelder verbessert werden. Ein zentrales und häufig nachgefragtes Aufgabenfeld ist die Wahlbeobachtung und Wahlprozeßbegleitung. Zweitens muß Personal für vielfältige Aufgaben der Konfliktbearbeitung in multidimensionalen und längerfristig angelegten Einsätzen qualifiziert werden. Um sicherzustellen, daß die Expertise und das Potential der Zivilgesellschaft nicht nur selektiv als Ressource genutzt, sondern umfassend in die Ausbildung integriert wird, sollten Trägerschaft und Organisation der Ausbildung von vornherein in Form einer public-private partnership gestaltet werden. Die deutsche Außenpolitik sollte drittens nicht nur auf unmittelbare Nachfrage reagieren, sondern auch Bereiche identifizieren, die in bisherigen Missionen zu kurz gekommen sind und in denen sie einen eigenen Akzent setzen möchte. Besonders geeignet ist hierfür die Aufgabe des Menschenrechtsmonitoring und der Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen.

Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe erkennen zunehmend die Notwendigkeit, ihr Fachpersonal intensiver mit den lokalen Konfliktstrukturen vertraut zu machen, für Möglichkeiten der Konflikttransformation zu sensibilisieren und zur Reflexion über die Auswirkungen ihres eigenen Handelns anzuregen. Zudem hat sich gezeigt, daß die alltägliche Arbeit von Fachkräften der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe vielfach auch Aufgaben des Menschenrechtsmonitoring, der Demokratieförderung und Vermittlung in Konfliktsituationen einschließt. Um den komplexen Anforderungen bei der Gestaltung und Durchführung von Projekten gerecht zu werden, benötigen die Fachkräfte gezielte Vorbereitungsmaßnahmen, die von den Trägern in diesem Bereich bisher nicht hinreichend angeboten werden.

Darüber hinaus sind in Konfliktgebieten mittlerweile viele NGOs tätig, die aus der Friedensarbeit stammen. Das Spektrum ihrer Tätigkeiten ist breitgefächert: Aufklärung und Herstellung von Gegenöffentlichkeit; humanitäre, psychosoziale und medizinische Versorgung von Kriegsopfern; Unterstützung von Deserteuren und Militärdienstverweigerern; Beobachtung und Dokumentation von Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen; Schutz und Eskorten für gefährdete Personen; Unterstützung von Kommunikation und Begegnungen zwischen Menschen aus verfeindeten Lagern; Training im Bereich der Jugend-, Bildungs- und Kulturarbeit mit dem Ziel des "empowerment" und der politischen Bewußtwerdung. Zu den am stärksten Benachteiligten in den Krisenregionen gehören regelmäßig Frauen. Das gilt vielfach auch für die Strukturen der vor Ort tätigen einheimischen und internationalen Organisationen. Daher darf "gender-training" in Vorbereitungsmaßnahmen nicht fehlen. Die Abgrenzungen zwischen den Anforderungsprofilen der multilateralen Missionen, der humanitären Hilfe, der Entwicklungs-, Friedens- und Menschenrechtsarbeit sind fließend. Es gibt daher gute Gründe, die Ausbildungsgänge unterschiedlicher Träger miteinander zu verzahnen und Personal auch trägerübergreifend auszubilden. Wir halten deshalb die Einrichtung einer Dienstleistungsstelle "Fachkräfte und Expertenpools" für erforderlich. In einem ersten Schritt (bis Ende 2000) sollten bereits entwickelte Qualifizierungsansätze der Friedens- und Menschenrechtsarbeit konsolidiert werden. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe sollten Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung im Bereich der Konfliktbearbeitung für erfahrene Fachkräfte geschaffen werden. Dafür sind pro Jahr mindestens 10 Millionen DM erforderlich. Zusätzlich sollte das Auswärtige Amt ein Pilotprojekt zur Ausbildung von Fachpersonal für internationale Missionen etablieren, das von erfahrenen zivilgesellschaftlichen Organisationen mitgetragen und im Sinne einer public-private partnership durchgeführt wird. In der zweiten Phase von circa drei bis fünf Jahren sollte zum einen der Anteil der ausländischen Teilnehmer an den unterschiedlichen Qualifizierungsmaßnahmen deutlich erhöht werden. Zum anderen sollte die Arbeit der verschiedenen Trägerorganisationen wechselseitig transparent gemacht und abgestimmt werden. Für diese Funktion sowie schrittweise auch für die Weiterbildungs-, Supervisions- und Expertenpool-Funktion schlagen wir die Schaffung einer Dienstleistungsstelle "Fachkräfte und Expertenpools" vor. (...) In der dritten Phase sollte geprüft werden, ob die Dienstleistungsstelle "Fachkräfte und Expertenpools" und die ZFD-Ausbildungsprogramme in eine neu zu gründende "Ausbildungsstätte Zivile Konfliktbearbeitung" eingebunden werden. Diese Ausbildungsstätte sollte ein Gemeinschaftsprojekt verschiedener staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen sein und eine starke internationale Komponente beinhalten. Parallel dazu könnte die vom AA unterstützte "Akademie für internationale Friedensmissionen" zu einer "OSZE-Akademie" fortentwickelt werden.

Die nächsten Schritte

Beim Aufbau einer "Infrastruktur für Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung" sollten sich die Beteiligten hierzulande an den Standards orientieren, die von den auf diesem Gebiet erfahreneren angelsächsischen und skandinavischen Ländern entwickelt wurden. Aber es sind auch klare eigenständige Akzente einer zivil orientierten deutschen Außenpolitik zu setzen. Das erfordert eine gemeinsame Anstrengung staatlicher wie gesellschaftlicher Akteure: Die Mitglieder des Deutschen Bundestags sind gehalten, die erforderlichen Budgets bereitzustellen, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen ziviler Konfliktbearbeitung erforderlichen Gesetze zu verabschieden und ihre Beteiligungs- und Kontrollkompetenzen hinreichend zu wahren. Die Bundesregierung ist gefordert, Krisenprävention und zivile Konfliktbearbeitung als Querschnittsaufgabe zu begreifen und die erforderlichen politischen, institutionellen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um sie wirksam in die Praxis umzusetzen. Die zivilgesellschaftlichen Experten und insbesondere auch die außenpolitischen Fachleute aus dem Deutschen Bundestag (Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie ihre Mitarbeiter) sollten intensiv in die Konzeption dieser Vorhaben einbezogen werden. Friedenspolitisch tätige NGOs und wissenschaftliche Einrichtungen sollten sich mehr als bisher in inhaltlichen Foren vernetzen und einen intensiveren Erfahrungsaustausch organisieren. Die politischen Parteien schließlich sind gefordert, Parlament und Regierung stärker als bisher mit außen-, sicherheits- und entwicklungspolitischer Expertise zu beschicken und auf die zügige Schaffung einer wirksamen Infrastruktur für zivile Konfliktbearbeitung zu drängen.

Copyright © Frankfurter Rundschau 1999
Erscheinungsdatum 15.06.1999

13. Juni 1999/uh,
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