Rund 107’000 gültige Unterschriften hat ein Bündnis von rund 70 Organisationen Ende Februar für die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» eingereicht. Zum Gelingen der Unterschriftensammlung hat die GSoA mit mehr als 32’000 Unterschriften einen grossen Beitrag geleistet.
Zwei Tage nach der Einreichung der Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» hat der Bundesrat beschlossen, dass er an der gefährlichen Heimabgabe der Armeewaffe festhalten will. Bereits vorher hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats die sicherheitspolitisch unsinnige Tradition gestützt. Und auch der neue Armeechef, André Blattmann, wird sich kaum für die Verbannung der Armeewaffe ins Zeughaus aussprechen.
Bundesrat, Parlament und die Armeespitze verkennen damit die Stimmung in der Schwei zer Bevölkerung zur Armeewaffeproblematik. Knapp zwei Drittel sprachen sich im Rahmen einer ETH-Studie dafür aus, dass die Armeewaffe nicht mehr zu Hause aufbewahrt werden soll. Die Studie stellt klipp und klar fest: «Die Zustimmung zur Tradition der Heimbewaffnung der Miliz erodiert offensichtlich.»
Waffen sind zu einfach verfügbar
Die Armeewaffen stellen eines der grössten Sicherheitsrisiken in der Schweiz dar. Von den mehr als 2,3 Millionen Feuerwaffen, welche sich heute in Schweizer Haushalten befinden, sind etwa 1,7 Millionen Militärwaffen. Rund 300 Menschen sterben jährlich durch eine Armeewaffe, sei dies durch ein Gewaltverbrechen oder durch Suizid. International vergleichende Studien zeigen, weshalb es in der Schweiz überdurchschnittlich oft zu derartigen Verbrechen, Unfällen und Suiziden kommt: Je einfacher Schusswaffen verfügbar sind, desto häufiger ist der Missbrauch. Das heisst: Um die Schweiz sicherer zu machen, muss die Verfügbarkeit von Waffen reduziert werden. Da der grösste Teil der Waffen in der Schweiz Ordon – nanzgewehre und -pistolen sind, muss insbesondere bei diesen Waffen angesetzt werden. Neben der Verbannung der Armeewaffe ins Zeughaus fordert die Initiative weitere Massnahmen, um die Verfügbarkeit von Waffen zu reduzieren, so beispielsweise ein zentrales Waffenregister, ein Bedürfnis- und Fähigkeitsnachweis für den Besitz von Waffen, ein Verbot von besonders gefährlichen Schusswaffen («Pump Actions») sowie vom Bund organisierte Waffeneinsammelaktionen.
Kantone sind fortschrittlicher
Weit fortschrittlicher als der Bund zeigen sich in der Frage des Waffenrechts die Kantone: Zug und Nidwalden führten in den letzten Monaten bereits Einsammelaktionen durch. Allein im Kanton Zug gaben 188 Personen mehr als 360 Waffen ab. Rechnet man dies auf die Schweiz hoch, so wären nur durch eine Einsammelaktion schweizweit rund 25’000 Waffen abgegeben worden.
Im Kanton Genf können Angehörige der Armee ohne Angabe von Gründen ihre Dienst waffe im Zeughaus hinterlegen. Damit verstösst der Kanton Genf explizit gegen Bundesrecht, denn gemäss geltender nationaler Gesetzgebung darf die Waffe nur aus bestimmten Gründen hinterlegt werden (Wohnsitz im grenznahen Ausland; nachweislich keine sichere Aufbewahrung zu Hause möglich). Auch in weiteren Kantonen, so beispielsweise im Kanton Zürich, wurden ähnliche Begehren vom Parlament überwiesen.
Nur die Stimmberechtigten können die Gefahr bannen
In einigen Kantonen wollte man zuerst das Ergebnis der von Samuel Schmid eingesetzten Expertenkommission «Ordonnanzwaffe» abwarten. Doch der Bericht enttäuscht: Entgegen der Ankündigung beschränkt er sich lediglich darauf, verschiedene Varianten (vom Festhalten an der Heimabgabe bis zur Lagerung der Waffe im Zeughaus) zu vergleichen, statt Empfehlungen abzugeben. Die Verfasser dürften wohl kaum vorurteilsfrei an die Problematik herangegangen sein: Bei der Variante «Lagerung der Armeewaffe im Zeughaus» erscheinen die aufgelisteten Umsetzungsprobleme als schier unüberwindbar – ganz im Gegensatz zur Variante «Status quo».
Die Weigerung der nationalen Politik, das Waffenrecht endlich zu verschärfen und die Armeewaffe ins Zeughaus zu verbannen, zeigt: Nur die Stimmberechtigten können diese unsinnige Gefahr stoppen. Die Waffen gehören endlich ins Zeughaus. Basta!