Freiwillige und unfreiwillige Waffenabgaben

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, Waffen und Munition bei der Polizei abzugeben. Und doch finden die erstmalig öffentlich angekündigten Waffenabgabeaktionen in verschiedenen Kantonen eine grosse Resonanz.

Durchgeführt wurden die Aktionen wegen des im Zusammenhang mit dem Schengen-Abkommen revidierten Waffenrechts vom Dezember 2008. Abgabeaktionen wurden noch nicht in allen Kantonen durchgeführt. Das schweizweit zusammengekommene Arsenal lässt sich dennoch sehen. Bei den Abgabeaktionen in den Kantonen Solothurn, Glarus, Basel-Stadt, Zug und Nidwalden wurden knapp über 2000 Waffen, mehrere 100 Kilogramm Munition sowie einige Kilogramm Sprengstoffe abgegeben. Bei den Waffen handelte es sich vor allem um Armeewaffen wie Karabiner, Pistolen oder Sturmgewehre, aber auch um Bajonette, Schwerter, Revolver, Pump-Actions bis hin zur Kalashnikov. Wie fahrlässig der Umgang mit Waffen ist, zeigt das Beispiel von Basel-Stadt, wo zwei Dutzend Waffen noch geladen waren. Die Aktionen zeigen: Viele Menschen wissen gar nicht, was sie zu Hause stehen haben und sind froh, Waffen abgeben zu können.

Abgabezwang

Nicht immer wird die Anzahl der abgegebenen Waffen bekannt. So im Kanton Aargau, wo Anfang April eine Abgabeaktion stattfand aber bis heute keine Mitteilung der Polizei über die Ergebnisse erhältlich ist. Basel-Stadt hat als einziger Kanton Konsequenzen gezogen und angekündigt, die Aktion aufgrund der vielen Abgaben auch nächstes Jahr wieder durchzuführen. Währenddessen wurde vom VBS bekannt gegeben, dass 100 Soldaten ihre Waffe vorläufig abgeben müssen, weil bei ihnen eine Missbrauchsgefahr bestehe. Beim Feststellen dieser Missbrauchsgefahr ist die Armee einzig auf Hinweise aus dem Umfeld dieser Personen angewiesen. Statt das Problem grundsätzlich anzupacken und die Armeewaffen im Zeughaus zu lagern, wird ein wenig Kosmetik betrieben.