I <3 Schutz vor Waffengewalt

Der Abstimmungssonntag vom 19. Mai 2019 war geprägt von der Abstimmung über die EU-Waffenrichtlinie. Dank grossem Engagement von vielen Menschen wurde die Vorlage mit 63,7 Prozent JA-Anteil angenommen. Der Abstimmungskampf war geprägt von Gehässigkeiten und Desinformation.

Schliesslich haben sich die befürwortenden Argumente durchgesetzt und die Änderung des Waffenrechts wurde mit 63,7 Prozent angenommen. Ausschlaggebend waren nicht zuletzt auch die «linken Kampagnen» der SP und unsere Online-Kampagne. Die bürgerlichen BefürworterInnen der Gesetzesrevision stellten bei ihren Kampagnen primär die Abkommen von Schengen und Dublin ins Zentrum. Dass diese Revision aber auch den Schutz vor Waffengewalt ausbaut, ignorierten sie komplett. Statt auf den I <3 Schengen (Operation Libero) Zug aufzuspringen stellten wir mit unserer Kampagne den verbesserten Schutz vor Waffengewalt ins Zentrum.
Die Diskussionen auf unseren Social Media-Kanälen waren oft sehr hitzig. Man könnte meinen bei dieser moderaten Revision (wir hätten uns natürlich eine weitergehende Revision gewünscht) ginge es um die Abschaffung der direkten Demokratie. Unsere Social Media-Verantwortlichen mussten in den Wochen vor der Abstimmung etliche Beleidigungen und Anfeindungen einstecken. Zusätzlich angeheizt wurde die Stimmung vom offiziellen Gegenkomitee. Dessen Argumentation war zu grossen Teilen haarsträubend und teilweise belegbar falsch.

Bewusste Falschinformation
Das Gegenkomitee sprach beispielsweise immer von einem «EU-Diktat». Dass die Schweiz als «nur» assoziiertes Mitglied des Schengen-Abkommens zwar kein Stimmrecht hat, ist korrekt. Dennoch hat die Schweiz ein Mitbestimmungsrecht. Der Fachbegriff dazu ist «decision shaping». Das bedeutet, dass Schweizer VertreterInnen an den betreffenden Sitzungen teilnehmen und auch die Anliegen der Schweiz einbringen können. Nüchtern betrachtet ist die EU-Waffenrichtlinie ein Paradebeispiel für dieses Instrument. Im Rahmen dieser Mitbestimmung wurde unter anderem die Ausnahme für die Übernahme von Armeewaffen in Privatbesitz eingeführt. Man spricht sogar von einem «swiss finish». Zweifellos war aus GSoA Sicht die Waffenrichtlinie vor der Intervention der Schweizer VertreterInnen besser. Nichts desto trotz bzw. gerade wegen dieser Intervention ist die Waffenrichtlinie weit entfernt von einem EU-Diktat.
Die Revision des Waffengesetzes wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten. Neu werden also alle wesentlichen Bestandteile von Waffen markiert und im Register eingetragen. Halbautomatische Waffen gelten neu als verbotene Waffen und sind nur noch mit einer Ausnahmebewilligung erhältlich. Grosse Magazine werden grundsätzlich verboten. Ausserdem müssen WaffensammlerInnen darlegen, dass sie ihre Waffen sicher aufbewahren. Damit sind wichtige Schritte in Richtung mehr Sicherheit getan. Bis zur nächsten Revision und dem nächsten hitzigen Abstimmungskampf.

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