Vor etwas mehr als zwei Jahren stimmten die SchweizerInnen über die Initiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» ab. Was ist seither in diesem Bereich geschehen?
Bundesrat und Parlament gaben sich damals überzeugt, dass die Gesetzgebung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Missbrauch von Waffen hinreichend sei. Also empfahlen sie der Bevölkerung ein Nein zur Initiative einzulegen. Das Stimmvolk beherzigte diese Aufforderung und lehnte die Initiative ab.
Die GSoA wünschte sich, dass das Thema auch nach der Abstimmung aktuell bleiben und gesetzliche Verschärfungen in Bezug auf Waffenbesitz und -gebrauch folgen würden. Seither sind jedoch nur kosmetische Veränderungen auszumachen, und nach wie vor kommt es zu Unfällen und Delikten mit Armee- und sonstigen Feuerwaffen.
Gewaltdelikte mit Schusswaffen
Aus der polizeilichen Kriminalstatistik von 2011 geht hervor, dass allein in jenem Jahr 45 Tötungsdelikte und dreizehn schwere Körperverletzungen mit einer Schusswaffe verübt wurden. In wie vielen Fällen es sich um eine Armeewaffe handelte, ist nicht ersichtlich. Es gibt keine Statistik, die solche Zahlen ausweist.
In den Zeitungen ist immer wieder von Schiessereien zu lesen. Seit der Abstimmung vom Februar 2011 gab es mindestens fünf Verletzte und ebenso viele Tote durch Militärwaffen. Diese Fälle stellen allerdings nur Beispiele dar, da lange nicht jedes mit einer Armeewaffe begangene Delikt von den Medien aufgenommen wird und so an die Öffentlichkeit dringt.
Eine mangelhafte Plattform
Bis heute ist nur ein Bruchteil aller Waffen überhaupt registriert. Es existiert kein zentrales Waffenregister und Armeewaffen dürfen noch immer zu Hause gelagert werden. Allerdings können sie auf Wunsch des Besitzers auch im Zeughaus deponiert werden. So lautet die ernüchternde Bilanz zwei Jahre nach der Waffenschutz-Initiative.
Zwar wurde kurz nach der Abstimmung im Februar 2011 die Waffeninformationsplattform ARMADA aufgeschaltet. In den darin integrierten Datenbanken sind allerdings lediglich Informationen darüber enthalten, wem eine Waffe verweigert oder entzogen wurde. Zugriff haben die kantonalen Polizeibehörden, die Waffenbüros und seit etwas mehr als einem halben Jahr auch die Armee. Da die einzelnen Behörden nicht aktiv über neue Einträge in diesen Datenbanken informiert werden, ist es aber möglich, dass ein Soldat seine Armeewaffe mit nach Hause nehmen kann, während ihm seine privaten Waffen entzogen wurden.
Diesen Umstand bemängelte der Bundesrat in einem Bericht über den Missbrauch von Waffen und schlug deshalb vor, dass zivile und militärische Behörden künftig über Waffenentzug und -verweigerung der jeweils anderen Behörde aktiv informiert werden sollten.
Schleppende Anpassungen
Im selben Bericht vom September 2012 ist nachzulesen, dass eine Harmonisierung der kantonalen Waffenregister – was nicht gleichbedeutend mit einem zentralen Waffenregister ist – dieses Jahr gelingen soll. Nächstes Jahr soll ARMADA dann zu einer umfassenden Prozessplattform ausgebaut werden. Ab diesem Zeitpunkt sollte es möglich sein, in den kantonalen Waffenregistern Online-Suchabfragen durchzuführen.
Diese Entwicklungen sind vollkommen ungenügend. Seit zwei Jahren wird von einer Harmonisierung der kantonalen Waffenregister gesprochen, und noch immer ist sie nicht realisiert. Dabei wäre dies doch das Mindeste.
Was wir damals verlangten und heute noch immer fordern, ist das konsequente Einsammeln von Waffen und zwar landesweit. Wir fragen uns, wie viele Unglücke noch passieren müssen, damit etwas grundlegend verändert wird, und hoffen gleichzeitig, dass sie ausbleiben werden.