Heute hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK-N) gleich zwei Anliegen der Jugendsession im Bereich der Kriegsmaterialausfuhr abgelehnt. Das Anliegen der Jugend, bei Kriegsmaterialexporten genauer hinzuschauen, wird so ignoriert. Zudem bedauert die GSoA die abgelehnten Verschärfungen im Bereich des Waffenrechts.
Ein aus der Jugendsession eingebrachtes Anliegen forderte, dass Kriegsmaterialexporte nur noch an Länder erlaubt werden, die den Arms Trade Treaty (ATT) unterzeichnet haben. Das andere, dass eine unabhängige Kommission geschaffen wird, bestehend aus ExpertInnen für Völker- und Menschenrecht, sowie unpolitischen NGOs, die regelmässig eine Liste mit Ländern erstellt, in die nicht exportiert werden darf.
Die GSoA bedauert es, dass den beiden Anliegen keine Beachtung geschenkt wurde. Auch wenn die Anliegen nicht telquel umgesetzt werden können, hätte die Richtung der Anliegen gestimmt. So könnte beim Export in Länder, die den ATT ratifiziert haben, auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner im Umgang mit Kriegsmaterial gesetzt werden. Eine unabhängige Kommission könnte die Menschenrechte und friedliche Konfliktlösung zudem höher gewichten, als die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz.
Verschärfungen des Waffenrechts abgelehnt
Die Waffenlobby wird nicht müde, Argumente für lasche Waffengesetze zu erfinden. Mal wird vorgebracht, die Bewaffnung der Zivilbevölkerung helfe bei der Terrorbekämpfung, mal wird das Recht Waffen zu tragen praktisch mit einem Menschenrecht gleichgesetzt. Heute stellte sich die SIK-N in den Dienst dieser Lobby und gab Vorstössen zur Verschärung des Waffenrechts nicht Folge. So lehnte es die SIK-N ab, dass jede Waffe in der Schweiz registriert werden muss. GSoA-Sekretär Lewin Lempert meint dazu: «Die GSoA steht weiterhin und vehement dafür ein, dass die Gefahren, die von laschen Waffengesetzen ausgehen, nicht durch einen irreführenden Diskurs über Verantwortung und Freiheit des Individuums übertönt werden: Niemand ist in seinen Rechten eingeschränkt, wenn er oder sie keine Waffe tragen darf.»