Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-N) ist auf die Vorlage zur Genehmigung und Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie eingetreten. Obwohl die SiK-N heute in erster Linie die Waffenlobby angehört hat, vermochte diese die Kommission nicht zu überzeugen und alle Anträge auf Sistierung oder Rückweisung der Vorlage wurden abgelehnt.
Noch immer ist es schleierhaft, weshalb die Schiessverbände sich so vehement gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinien stellen: Die Vorgabe, dass der Besitz einer Schusswaffe für SportschützInnen nur mit einer Mitgliedschaft in einem Schützenverein erlaubt ist, wäre für sie positiv. Zudem sollten auch die Schützenverbände kein Interesse daran haben, dass Menschen ohne wirklichen Grund bei sich zuhause Schusswaffen horten.
Dass die SiK-N sich nun für eine pragmatische Umsetzung der EU-Richtlinien aussprach und so das Schengen-Abkommen nicht gefährden will, ist erfreulich. Dennoch: Die Vorlage ist dem fakultativen Referendum unterstellt. „Die GSoA ist bereit, bei anstehendem Referendumskampf bei der Pro-Kampagne tatkräftig mitzuhelfen“, so GSoA-Sekretärin Judith Schmid. Ein restriktiveres Waffengesetz bring mehr Schutz für alle, denn im internationalen Vergleich ist die Mordrate im häuslichen Bereich in der Schweiz auch wegen der hohen Verfügbarkeit von Schusswaffen überdurchschnittlich hoch, wie ein Bericht des Büro für Gleichstellung klar aufzeigt.