Die St.Galler Waffenabgabeaktion der GSoA verbucht einen Teilerfolg. Ein Soldat darf seine Waffe künftig im Zeughaus aufbewahren. Die anderen rekurrieren gegen die Ablehnung ihres Gesuches.
Am 2. Mai deponierten sieben Angehörige der Armee in einem Akt des zivilen Ungehorsams ihre Dienstwaffe im Zeughaus St.Gallen. Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch zur Lagerung der Waffe im Zeughaus, da sie nicht weiter bereit sind, diese in ihrem Haushalt aufzubewahren.
Mittlerweile hat das Kreiskommando St.Gallen die Gesuche beantwortet. Eines der Gesuche wurde bewilligt, was bedeutet, dass der Soldat seine Waffe künftig im Zeughaus lagern darf. Er hatte in seinem Gesuch dahingehend argumentiert, dass eine sichere Aufbewahrung der Dienstwaffe in seiner Wohngemeinschaft nicht möglich sei. Durch ihren Entscheid anerkennt die Armee erstmals, dass die Aufbewahrung der Dienstwaffe in der eigenen Wohnung nicht per se als sicher gilt. Die GSoA sieht sich durch das Urteil des Kreiskommandos darin bestätigt, dass die Lagerung von Armeewaffen in Privathaushalten ein Sicherheitsrisiko darstellt. Die GSoA ruft deshalb alle Bewohner von Wohngemeinschaften auf, ihre Waffe unter Bezugnahme auf den Entscheid des Kreiskommandos St. Gallen im Zeughaus zu deponieren.
Vier weitere Gesuche wurden vom Kreiskommando hingegen abgelehnt und die Angehörigen der Armee zur Abholung ihrer Waffe aufgefordert. Die Betroffenen haben inzwischen Rekurs gegen diese Verfügung eingereicht. Zwei Soldaten wurden dazu aufgefordert, genauere Angaben zu ihrer Situation zu machen.