Vergessene Gesetze?

Personal von Pilatus wartet die PC-21 Trainingsflugzeuge der saudischen Luftwaffe. Eine Bewilligung dafür hat die Schweizer Firma nicht.

Oskar Schwenk machte in seinem Interview vom 27. Oktober in der Luzerner Zeitung klar: «Wir haben alles richtig gemacht.» Seine Aussage steht im krassen Widerspruch zu jener des Seco: eine vierjährige Bewilligung für den Export gebe es nicht. Zu den erforderlichen Bewilligungen nach dem «Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten Sicherheitsdienstleistungen» könne das Seco nichts sagen, weil dafür das EDA zuständig sei. Dort war dann die Antwort nochmals sehr klar: Pilatus hat für die bewilligungspflichtige Entsendung von Personal nach Saudi-Arabien und in die Vereinigte Arabischen Emirate gar nie eine Bewilligung beantragt. Dies obwohl beide Einsätze bereits mehrere Jahre andauern und für Saudi-Arabien noch 2017 ein neuer Supportvertrag abgeschlossen wurde.
Schweizer Techniker helfen also immer noch dabei, die Flugzeuge zu warten, mit denen Piloten der saudischen Luftwaffe ausgebildet werden. Diese Piloten werden dann nach abgeschlossenem Training im Krieg in Jemen Bombenangriffe fliegen, wie das ihre bereits früher ausgebildeten Kollegen ebenfalls getan haben. Der Krieg im Jemen hat über 50’000 Menschen das Leben gekostet, eine nicht unerhebliche Zahl davon durch Luftangriffe der saudischen Luftwaffe.

Kontrolle ist besser
Man könnte meinen, die Lage und das weitere Vorgehen seien klar. Es gibt ein Gesetz, das eine Bewilligung für solche Dienstleistungen vorschreibt. Pilatus hat keine Bewilligung und diese auch nie beantragt. Es dürfte eigentlich nicht schwierig sein, darauf eine behördliche Antwort zu finden.
Aber was ist seither passiert? Immerhin ist ein Verfahren eröffnet worden. Sonst nichts. Eine typische Reaktion der Schweizer Behörden, wenn es um Rüstungsgüter geht. Auf dem Papier sind die Gesetze klar und streng. Doch kontrolliert wird nur in den seltensten Fällen, weil die Behörden den Firmen vertrauen.

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