(rm) Eine breite Koalition ist sich einig: Das Parlament politisiert in Sachen Waffengesetz konsequent am Volk vorbei. Die kleine Waffengesetzrevision, welche in der kommenden Frühjahrssession durch die Räte geht, wird voraussichtlich sehr waffenfreundlich ausfallen.
Die Lancierung einer Initiative (vgl. GSoA-Zitig 128 sowie Weg der Ordonnanzwaffe in unsere Besenschränke) wird deshalb immer wahrscheinlicher. An einer Sitzung Ende Januar haben VertreterInnen verschiedener Organisationen – darunter auch der GSoA – ihre Bereitschaft erklärt, Unterschriften für die Initiative zum Schutz vor Waffengewalt zu sammeln. Der Entwurf des Initiativtextes, der an der Sitzung in den Grundzügen gutgeheissen wurde, sieht folgende Kernpunkte vor:
- Das Recht auf Waffenerwerb, -besitz und -tragen soll auf Personen beschränkt werden, welche den Nachweis der Notwendigkeit erbringen können und über eine entsprechende Ausbildung verfügen (Polizei, Jäger, Sportschützen).
- Ausserhalb des Militärdienstes werden die persönlichen Waffen der SoldatInnen in Zeughäusern aufbewahrt.
- Die Überlassung von Waffen an Angehörige der Armee nach Beendigung ihrer Dienstpflicht soll ausgeschlossen werden.
Die Koalition besteht bis heute aus der GSoA, der Sozialdemokratischen Partei, den Grünen, dem Schweizerischen Friedensrat und weiteren Verbänden und Organisationen. Noch werden aber weitere KoalitionspartnerInnen gesucht, damit sichergestellt werden kann, dass die nötigen Unterschriften auch zusammenkommen. Die GSoA wird ihren Mitgliedern an der Vollversammlung vom 31. März beantragen, die Initiative mitzulancieren, sollte die Koalition bis dahin eine ausreichende Breite angenommen haben.