GSoA - Zitig Nr. 79 | |
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KolumneSchuld und SühneWer will schon ´outª sein ñ aberÖ Bei all den originalen Neuerscheinungen, die den deutschsprachigen Büchermarkt überschwemmen, tut es zuweilen gut, auf literarische Klassiker zurückzugreifen. Denn ihre Welt wirkt oftmals vertrauter als die dekonstruktivistischen und postmodernen Formexperimente, wie sie heute so viele AutorInnen betreiben ñ notabene als verständliche Reaktion auf das wirtschaftliche, soziale, kulturelle und diskursive Chaos, in dem wir uns bewegen. Dass Werke aus dem Literaturkanon deshalb nicht gleich altmodische Wertvorstellungen verkünden müssen, sondern ñ selbst im Auftakt zu diesem vielbeschworenen Jahrtausendende ñ durchaus moderne Einsichten gewähren, zeigt der Roman ´Schuld und Sühneª von Fjodor Michajlowitsch Dostojewskij, erschienen 1866. Er kreist um die Figur des verarmten Studenten Raskolnikow, eines verschrobenen Einzelgängers, der kaum Geld zum Leben hat. Nicht unähnlich der Hauptfigur in Knut Hamsuns ´Hungerª, verfügt er über eine gestochen scharfe, überempfindliche und manchmal halluzinatorische Wahrnehmung ñ gerade, was alltägliche ´Verbrechen gegen die Menschheitª in seiner nächsten Umgebung betrifft. Raskolnikow wird, aus schierer Verzweiflung, zu seiner Wucherin gehen, einer herrischen Alten, die sich auf Kosten von Schwachen und Bedürftigen bereichert. Er wird sie, als handle er im Dienste eines metaphysischen Schicksals, umbringen und ihr Geld stehlen. Und er wird sich, ob seinen Schuldgefühlen an den Rand des Wahnsinns getrieben, später den Behörden stellen und seine Strafe absitzen. Dostojewskijs psychologisch-realistische Geschichte befasst sich mit der Frage menschlicher Schuld. Der bemitleidenswerte Raskolnikow wird zwar zum Täter, doch scheint uns der Autor ständig mit der moralphilosophischen Fragestellung zu konfrontieren: Darf/Soll man in einer existentiellen Notsituation ñ ja, aus Gerechtigkeitsgefühl ñ einen anderen Menschen töten? Die Antwort muss lauten: Nein. Nein, selbst wenn das eindeutige Täter-Opfer-Schema durch die jeweiligen Umstände aufgebrochen werden kann ñ nicht nur in der Fiktion wie bei Dostojewskij, sondern auch in der Wirklichkeit. Gewalt darf keinesfalls mit Gegengewalt vergolten werden. Das gilt auch für das kurdische Volk, obwohl es seit Jahrzehnten staatlicher ñ insbesondere türkischer ñ Gewalt und Repression ausgesetzt ist. Das gilt auch für diejenigen Kosovo-AlbanerInnen, die die Hinrichtungen in ihrer Dorfgemeinschaft überlebten. Die letztlich ausschlaggebende Frage ist und bleibt jedoch, ob dies auch gelten darf, wenn es wirklich um Leben und Tod geht ñ wenn der Feind kurz vor dem Abdrücken ist. Anna Wegelin, Skandinavistin und Redaktorin ´WochenZeitungª WoZ |
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