Unterschriftensammeln in St. Gallen nicht mehr bewilligungspflichtig

Sieg für die Grundrechte und die GSoA: Kanton heisst Rekurs der GSoA gut

Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee GSoA ist erfreut über den Entscheid des Sicherheits- und Justizdepartements SJD des Kantons St.Gallen zum Rekurs der GSoA gegen die Stadt St. Gallen. Mit seinem Entscheid stoppt das SJD die grundrechtswidrige Praxis der Stadt St. Gallen bezüglich Unterschriftensammlungen auf öffentlichem Grund. Das SJD hat in seinem Entscheid eine Bewilligungspflicht für das mobile Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden als unzulässig taxiert. Das verfasssungsmässig garantierte Grundrecht kann somit in Zukunft auch in der Stadt St.Gallen wieder ohne schikanöse Einschränkungen ausgeübt werden. Die Stadt St. Gallen wollte das Sammeln auf bestimmten Plätzen in der Innenstadt auf sechs Tage pro Monat beschränken und an eine Bewilligungspflicht koppeln.

Der Entscheid des Kantons St.Gallen ist ein wichtiger Sieg für die direkte Demokratie. Grundrechte sind zentrale Rechte, die nicht einfach nach Belieben eingeschränkt werden dürfen. Die GSoA hofft, dass der St. Galler Entscheid Austrahlung auf die ganze Schweiz hat und auch in anderen Gemeinden der Schweiz zu einer grundrechtskonformen Handhabung von Unterschriftensammlungen führt. Der Entscheid des Kantons St. Gallen ermutigt die GSoA, auch zukünftig den juristischen Weg zu beschreiten, sollten die Grundrechte auch andernorts unrechtmässig eingeschränkt werden.

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