Zivildienst

Gut zu wissen!
Falls du dein Zivildienstgesuch während der RS einreichst, kann es sein, dass du von deinen Vorgesetzten zu einem Gespräch aufgeboten wirst. Dieses Gespräch hat keinerlei Einfluss auf dein Zivildienstgesuch. Über die Zulassung entscheidet eine zivile Behörde, das Militär hat dazu nichts zu sagen. Möglicherweise wollen dich die Militärs von deinem Zivildienstgesuch abbringen. Du musst in diesem Gespräch keine Auskunft geben, wenn du nicht willst und dein Gesuch deinen Vorgesetzten gegenüber auch nicht begründen. Falls sie nicht lockerlassen, dann sag einfach, dass du einen Gewissenskonflikt mit dem Militär hast. Mehr Begründung braucht es nicht.

 

 

Seit 1996 kennt die Schweiz den Zivildienst als Alternative zum Militärdienst. Auch wenn du bereits mit der RS begonnen hast, kannst du dich noch umteilen lassen. Es lohnt sich allemal!

Der Zivildienst hat in den letzten Jahren starken Zulauf erfahren. Immer mehr Dienstpflichtige stellen ein Gesuch.
Per Gesuch kannst du relativ einfach vom Militär in den Zivildienst umgeteilt werden. Ein vorgängiges Gespräch bei einer Zivildienstberatungsstelle ist empfehlenswert.

Was ist der Zivildienst?

Zivildiensteinsätze werden in gemeinnützigen Organisationen und Institutionen in den Bereichen Gesundheits- und Sozialwesen, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft sowie auch in der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe geleistet. Zivildienstleistende suchen ihren Einsatzbetrieb selber aus, auch der Zeitpunkt des Einsatzes kann gewählt werden. Der Zivildienst ist unabhängig vom Militär und daher dem Departement für Volkswirtschaft und nicht dem VBS angegliedert. Für die Einsätze erhältst du denselben Lohnersatz (EO)  gemäss Erwerbsersatzordnung wie im Militärdienst. Es ist auch keine Militärpflichtersatzabgabe zu zahlen. Der Zivildienst ist nicht zu verwechseln mit dem Zivilschutz, welchem Militärdienstuntaugliche zugeteilt werden. Der einzige «Nachteil» des Zivildienstes ist seine Dauer: Die noch zu leistenden Militärdiensttage werden mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Warst du noch nie im Militär, sind das insgesamt 390 Tage, welche du bis zu deinem 34. Altersjahr leisten musst, verteilt auf mehrere Einsätze. Dafür kannst du etwas Sinnvolles tun. Der Zivildienst bietet Gelegenheit, Berufserfahrung zu sammeln – gerade auch in Berufszweigen die neue Perspektiven eröffnen. Viele Arbeitgeber schätzen es, wenn ihre Angestellten auch Erfahrungen in anderen Branchen machen konnten.

 

Zivildienstgesuch ab 2016

Die Revision des Zivildienstes ist seit Juli 2016 in Kraft. Für all jene, welche den Zivildienst dem  militärischen Waffendienst vorziehen, hat sich betreffend Gesuchstellung und Aufnahmeverfahren einiges geändert:

Neues Zulassungsverfahren

In einem ersten Schritt musst du dir neu ein Konto anlegen auf http://www.ezivi.admin.ch/ivy/faces/instances/1593F3D786F464AD/MainPage.xhtml. Das Passwort wird dir per Post zugeschickt, rechne also mit 2 bis 3 Tagen, bis du deinen Account aktivieren kannst!

Das Gesuch kann nur noch über diese Plattform und in elektronischer Form eingereicht werden. Sobald das Gesuch abgeschickt ist, kannst du dich über dein Konto für einen Einführungstag in deiner Region anmelden. Der Einführungstag muss innerhalb von 3 Monaten absolviert und das Gesuch anschliessend bestätigt werden. Tut man das nicht, verfällt das Gesuch. Du kannst aber unbeschränkt neue Gesuche einreichen!

Einführungstag
Neu ist man bis nach dem Einführungstag nur Gesuchsteller. Zivildienstleistender wird man erst nach Besuchen des Einführungstages und Bestätigung des Gesuches. Die Einführungstage werden nur unter der Woche angeboten. Von RS und WK muss man also freigestellt werden (Gesuch nach Art. 17aZDG). Die Beurlaubung muss aber gegeben werden. Spielbereich hat dein zuständiges Kommando nur dann, wenn der betreffende Diensteinsatz kürzer als vier Wochen dauert (Art 26 Abs. 3 ZDV).
Bei den Einführungstagen gibt es eine beschränkte Teilnehmerzahl. Du solltest dir also sehr schnell nach der Anmeldung ein geeignetes Datum suchen, an dem auch noch Plätze frei sind.
Nach absolviertem Einführungstag musst du innerhalb von zwei Wochen bestätigen, dass du an deinem Gesuch festhältst. Das kannst du wiederum über dein E-Zivi-Konto erledigen.

Einsatzort suchen
Sobald du das Gesuch bestätigt hast, erhältst du eine elektronische Zulassungsbestätigung. Diese ist nach 30 Tagen rechtskräftig. Ab diesem Moment kannst du dich auf Zivi-Einsätze bewerben.

Ausbildung
Die Ausbildungskurse sind neu für alle Zivis obligatorisch. Sie finden im zuständigen Regionalzentrum statt und haben nur beschränkte Plätze. Im Pflichtenheft des jeweiligen Einsatzes kannst du entnehmen, welche Kurse du absolviert haben musst, damit du den Einsatz antreten kannst.


Spesen und Abgaben

Die Entschädigung bei Übernachtung in einer Privatunterkunft fällt neuerdings weg. Die Einsatzbetriebe müssen aber Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellen, welche die Zivis freiwillig nutzen können. Wenn keine nahe am Einsatzort gelegene Unterkunft angeboten werden kann und dem Zivi für den Arbeitsweg Kosten entfallen, übernimmt diese der Einsatzbetrieb.
Der Grundtarif der Abgabe pro Dienstag, welche die Einsatzbetriebe leisten müssen, steigt neu um 9%.


Zivis an Schulen

Neu können Zivis an Schulen auch ausserhalb des integrativen Bereichs eingesetzt werden, zum Beispiel bei der Pausenaufsicht, am Mittagstisch, im Hausdienst, bei der Aufgabenhilfe, bei der Begleitung von Schulprojekten und als Assistenz für die Lehrpersonen. Sie dürfen aber nicht selbst als Lehrpersonen die Verantwortung für den Unterricht übernehmen.


Weitere Infos

http://www.zivi.admin.ch/zivi/de/home/dokumentation/rechtliche-grundlagen/revision-2016.html

Hauptseite mit Erläuterungen
http://www.zivi.admin.ch/zivi/de/home.html
“Zivi werden”
http://www.zivi.admin.ch/zivi/de/home/zivi-werden.html


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