Das Recht auf Aussprache

Deine Vorgesetzten müssen dich anhören, wenn du eine Aussprache verlangst. Erwarte aber nicht zu viel davon. Nimm auf jedem Fall das Dienstreglement mit zur Aussprache.

Normalerweise ist es besser, wenn nach einem ungerechten Vorfall die ganze Einheit mit dem Vorgesetzten diskutiert. Bei persönlichen Aussprachen mit dem Vorgesetzten oder dem Kommandanten ist die Gefahr gross, dass du eingeschüchtert oder isoliert wirst. Meist versucht der Vorgesetzte, dich von der Zwecklosigkeit deiner Forderungen zu überzeugen, oder er macht dir leere Versprechungen. Verlange deshalb nie voreilig eine Aussprache, sondern versuche zuvor eine Diskussion mit den Kollegen zu führen. Diskussionsstoff gibt es bekanntlich genug: ungerechte Vorfälle, langes und stumpfsinniges Exerzieren, Disziplinierungen, Befehlston «unter jeder Sau», aber auch grundsätzliche Themen wie Armeepropaganda, Fragwürdigkeit von Strafen, etc.

Setze das Recht auf eine Aussprache durch

Erst wenn eine solche Diskussion mit der ganzen Einheit nicht zustande kommt, solltest du von deinem Ausspracherecht Gebrauch machen. Bringt die Aussprache mit dem direkten Vorgesetzten (Leutnant) nichts, kannst du ein persönliches Gespräch mit dem Kommandanten verlangen (DR Artikel  103.2). Während der Aussprache solltest du klare Forderungen stellen und auf diesen beharren. Wenn der Vorgesetzte deine Forderungen nicht erfüllt oder dir gar droht, hast du guten Grund, eine Beschwerde zu erheben. Wie du eine Beschwerde einreichen kannst, steht im Dienstreglement. Eine solche zu verfassen bedarf nur wenig. Für den Vorgesetzten aber bedeutet diese grossen Aufwand. Bestehst du auf dein Recht kann es deine Kameraden ermutigen, in ähnlichen Fällen auch zu reagieren. Zudem kann es bewirken, dass dein Vorgesetzter Respekt vor dir bekommt. Diese indirekten Wirkungen sind meistens wichtiger als das Resultat der Aussprache selbst. Orientiere nach der Aussprache die Kollegen über den Verlauf und die versprochenen Massnahmen. Wenn Kollektivstrafen verhängt werden, sollten alle Betroffenen Beschwerde einreichen.

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