Vernehmlassung Söldnergesetz

Die Privatisierung des Kriegshandwerks ist eine der zentralen Entwicklungen in der globalen sicherheitspolitischen Arena des letzten Jahrzehnts. Gerade die Geschichte der Schweiz hat gezeigt, welche Folgen das Söldnerwesen haben kann. Es gehört zur obersten Verantwortung jedes Staates, das Gewaltmonopol in seinen Händen zu wahren. Dieser Verantwortung kann sich der Bundesrat – weder im Inland noch im Ausland – auch mit dem Verweis auf die Wirtschaftsfreiheit nicht entledigen.

Die GSoA hält den vorgelegten Entwurf nicht für tauglich, um die in die Vorlage gesetzten Erwartungen zu erfüllen. Es ist davon auszugehen, dass Unternehmen wie die Aegis Group weiterhin den Deckmantel der Schweizer Neutralität und der humanitären Tradition missbrauchen werden, um Söldnerdienste anzubieten. Mehr noch: Es besteht die Gefahr, dass durch die schwache Ausgestaltung des BASP weitere solche Söldnerfirmen in die Schweiz gelockt werden.

Deshalb fordert die GSoA, dass die Schweiz sich die norwegische Gesetzgebung zum Vorbild nimmt. Norwegen verbietet den dort ansässigen Militär- und Sicherheitsfirmen, im Ausland Schusswaffen zu tragen. Es wäre angebracht, wenn die Schweiz den hiesigen Firmen zumindest vorschreiben würde, keine Waffen zu verwenden, die offensichtlich für den Einsatz in bewaffneten Konflikten bestimmt sind.

Die GSoA erwartet im Minimum eine komplette Überarbeitung des Gesetzesprojekts und eine Neuauflage der Vorlage auf Basis des Montreux-Dokuments, welches das IKRK gemeinsam mit den Schweizer Behörden verfasst hat.

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