Auf biegen und brechen: Einsatz der Armee zur Betreuung von Flüchtlingen

Die GSoA verurteilt den Entscheid des Bundesrates, Truppen mit Betreuungsaufgaben im Asylwesen zu beschäftigen, um den – durch den Abbau der zivilen Betreuungsinfrastrukturen in den letzten Jahren verursachten – Notstand zu beheben. Der bundesrätliche Entscheid kommt der Armee in ihrer Sinnkrise gelegen: Da der militärische Feind fehlt, müssen neue Betätigungsfeld her – auf Biegen und Brechen. Es ist jedoch unfair und moralisch bedenklich, unausgebildete Soldaten mit der Betreuung von Flüchtlingen zu beauftragen, nur um der Armee den Schein einer Daseinsberechtigung zu verleihen.

Die für Betreuungsaufgaben primär in Frage kommenden Territorialeinheiten sind speziell für die Abwehr von Angriffen auf Gebäude und Personen ausgebildet. Es ist deshalb geradezu grotesk, wenn ihnen Betreuungsaufgaben im Asylbereich zugeteilt werden.

Kriegsflüchtlinge haben ihre Heimat verlassen, um ihr Leben und dasjenige ihrer Familien zu retten. Vertrieben wurden sie von Militärs. Viele Flüchtlinge haben Familienangehörige, Bekannte und Freunde durch von Militärs verursachte Gewalt verloren. Sie sind verunsichert, entwurzelt und leiden häufig an Kriegstraumata. Die Betreuung der Flüchtlinge durch uniformierte Soldaten zeugt von wenig psychologischem Geschick. Angemessen wäre ist eine professionelle Betreuung durch qualifizierte Fachleute.

Die Armee (miss)braucht die Flüchtlinge – die Flüchtlinge brauchen die Armee nicht.

Reto Moosmann

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