Aufrüstung über und unter dem Radar

Im letzten Jahrzehnt ist die Verwendung von Drohnen massiv gestiegen, da technische Fortschritte den Preis gesenkt und die Nutzungsmöglichkeiten erweitert haben. Die Einsatzgebiete sind zahlreich und divers: Transport von medizinischen Proben, Vermessung und Früherkennung von Waldbränden, Vermisstensuche in schwierigem Gebiet, aber auch Bombardierung von Menschen und Fahrzeugen1,2,3, Überwachung von politischen Aktionen4,5, oder die bekannten Drohnenmorde der USA mit von grossen Drohnen gestarteten Lenkflugkörpern6,7,8. Immer mehr militärisch eingesetzte Drohnen sind nur leicht abgeänderte zivile Drohnen oder werden aus im freien Handel verfügbaren Teilen zusammengebaut, was die Rüstungskontrolle sehr erschwert.

Die MQ-1 Drohne wird von den USA für aussergerichtliche Hinrichtungen verwendet, darunter eine grosse Zahl unschuldiger Zivilist*innen (Bild von Wikipedia).

Die Entwicklung von Drohnen, also unbemannten Luftfahrzeugen, begann parallel zur Entwicklung von Luftfahrzeugen. Erst der Fortschritt in der Digitaltechnik im späten 20. Jahrhundert machte Drohnen zu praktikablen, relevanten Werkzeugen, zuerst beim finanziell kaum beschränkten amerikanischen Militär in der Form der MQ-1-Drohne. Dabei handelt es sich um ein ferngesteuertes Kampfflugzeug, das von 1995 bis 2018 im Einsatz war und dabei kontinuierlich weiterentwickelt wurde. Es ist vor allem für die grosse Zahl von Zivilist*innen bekannt, die damit getötet wurden. Seitdem wurde nicht nur die verwendete Informationstechnologie massiv billiger, sondern auch die verfügbare Rechenleistung so viel grösser, dass Drohnen ihren Piloten immer mehr Arbeit abnehmen oder sogar Aufgaben autonom erledigen können. Zusammen mit den Fortschritten bei der Akkutechnologie wurde die Entwicklung von neuen Luftfahrzeugen wie Helikoptern mit vier oder mehr Rotoren ermöglicht. Mittlerweile ist die technische Entwicklung so weit, dass Student*innen oder Hobbybastler*innen mit leicht und günstig verfügbaren Bauteilen eine kinderleicht steuerbare Drohne bauen können.

Probleme listenbasierter Exportkontrollregimes

Die Proliferation dieser Technologien ermöglicht die eingangs erwähnten zivilen Nutzungen und noch viele mehr wie Luftfotografie und wissenschaftliche Umweltbeobachtung. Leider erschwert das auch die Rüstungskontrolle oder macht diese teilweise unmöglich. Denn Rüstungskontrolle basiert zu einem grossen Teil darauf, alle gehandelten Güter mithilfe von Listen in problematische und weniger problematische einzuteilen. Und je mehr zivilen Nutzen ein Produkt hat und je leichter es herzustellen ist, desto tiefer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es auf einer Liste mit problematischen Gütern aufgeführt wird. Gebrauchsfertige, grosse Drohnen stehen auf vielen dieser Listen. Hingegen haben die Teile einzeln betrachtet, aus denen die moderneren, billigeren Drohnen gebaut werden, also beispielsweise Motoren, Mikrochips, oder Akkus, einzeln betrachtet oft keinen militärischen Nutzen. Auch die militärisch genutzte Kameradrohne im Bild wird nicht von solchen Listen erfasst.

Zivile Drohne, die im Handel frei erhältlich ist, mit zwei improvisierten “Bomben” auf Basis von amerikanischen Granatpatronen, die sonst in Granatwerfern eingesetzt werden. (Twitter @UAWeapons)

So kann jede Armee oder Terrorgruppe dieser Welt zum Beispiel solche improvisierten Bomber (siehe Bild) basteln und dafür ohne Kontrolle fertige Drohnen im zivilen Handel kaufen.

Für bessere Kontrollmechanismen fehlt der politische Wille

Das ist natürlich kein Grund aufzugeben: In vielen Fällen wissen die Exporteure genau, dass ihr ziviles Produkt der konventionellen militärischen Aufrüstung dient. Dies zu ignorieren ist aktuell legal. Es gibt keinerlei Sorgfaltspflichten für Exporteure von zivilen Gütern, mit Ausnahme einer unklaren Bestimmung in der Güterkontrollverordnung, die wohl kaum strikt angewandt wird. In der EU gibt es schon seit 20 Jahren eine Sorgfaltspflicht, bei der auch Güter, die auf keiner Exportkontrollliste stehen, nicht exportiert werden dürfen, wenn klar ist, dass damit beispielsweise ein Waffenembargo umgangen werden soll.9,10 Es gab bereits Versuche, diese EU-Bestimmungen zu verschärfen, so dass sie auch bei Menschenrechtsverletzungen oder beim Einsatz des exportierten Gutes im Zusammenhang mit Terrorismus gegriffen hätten. Diese Versuche sind zwar bis jetzt noch nicht von Erfolg gekrönt worden, aber die Schweiz hinkt trotzdem hinterher.

Die technischen Entwicklungen, die die Unterscheidung von zivilen und militärischen Gütern erschweren, sind noch lange nicht abgeschlossen und werden in den nächsten Jahren den gesetzgeberischen Handlungsbedarf noch deutlich verschärfen. Drohnen haben bei der Entwicklung von autonomen Waffen (“Killer-Roboter”) eine Vorreiterrolle, da die Navigation in der Luft für Rechner einfacher ist als auf dem Boden. So haben Drohnen schon jetzt mehr autonome Funktionen als die meisten anderen Waffensysteme und wenn eine Drohne eine Pizza ausliefern kann, dann kann sie auch eine Bombe ausliefern. Deswegen ist es jetzt wichtiger denn je, sich für zukunftssichere Exportkontrollmassnahmen einzusetzen und im Rahmen der Kampagne “Stop Killer Robots” die Ächtung von autonomen Waffen zu fordern.

Dieser Artikel wurde zuerst im Magazin der Frauen* für den Frieden 2022/4 veröffentlicht.

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