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Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) begrüsst den Entscheid des Nationalrats von heute morgen, die Gewissensprüfung für die Zulassung zum Zivildienst abzuschaffen. Einerseits ist die Abschaffung der Gewissensprüfung ein Schritt in Richtung Gleichstellung von Militär- und Zivildienst, wofür die GSoA jahrelang gekämpft hat. Andererseits wird ein unwürdiges System abgeschafft: Denn heute muss sich der Zivildienstwillige seinen Gewissenskonflikt «amtlich beglaubigen» lassen. Dabei muss er vor der Kommission, deren Mitglieder er nicht kennt, intimste Auskünfte über sein Leben und sein Gewissen preisgeben.
Die Einführung des «Tatbeweises» darf aber nicht Hinderungsgrund sein, auch die zweite Hürde für den Zugang zum Zivildienst – die eineinhalb Mal so lange Dauer – zu beseitigen. Es ist absurd, aus ideologischen Gründen diejenigen jungen Männer weiterhin zu bestrafen, die bereit sind, einen für die Allgemeinheit sinnvollen Dienst zu leisten.
Langfristig steht die GSoA nach wie vor für eine Abschaffung von Armee und Wehrpflicht ein. Der heute auf der Wehrpflicht basierende Zivildienst soll nach einer allfälligen Abschaffung der Wehrpflicht auf freiwilliger Basis weitergeführt werden. Von einer allgemeinen Dienstpflicht für Männer (und Frauen) ist abzusehen.