Bürgerliche Schutzpatrone für Trainingsflugzeuge

Der Entscheid des EDA, dass Pilatus ihre Dienstleistungen in Saudi-Arabien und in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) einstellen muss, löste einen Sturm der Entrüstung in den rechts-bürgerlichen Rängen im Parlament aus. Mit der Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erreicht Pilatus zudem einen Aufschub bis zur Entscheidung.

Die Reaktionen liessen nicht lange auf sich warten: Das EDA-Verbot löste vor allem in der Innerschweiz eine Welle der Entrüstung aus. Der Bundesrat wurde auf seinem Ausflug Anfang Sommer, der dieses Jahr ausgerechnet nach Stans führte, mit Zeter und Mordio empfangen. «Bundesbern zerstört Arbeitsplätze» lautete die Botschaft auf den gebastelten Protestschilder. Ende August dann reiste die Nidwaldner Regierung nach Bern, um bei den Bundesräten Cassis und Parmelin ihren Unmut gegenüber dem EDA-Entscheid kund zu tun – welche scheinbar, wen erstaunt’s, ein offenes Ohr für das Anliegen hatten.

Jemen, was ist das?

Auch weite Teile des bürgerlichen Parlaments stellen sich hinter den Flugzeugbauer. Je eine Motion im National- und Ständerat von Peter Keller (SVP) und Hans Wicki (FDP) nehmen nun das Söldnergesetz ins Visier – jeweils unterschrieben von zahlreichen Miteinreichenden. Sie alle verlangen eine Anpassung des erst 2015 verabschiedeten Gesetzes, weil dieses laut Ständerat Wicki «dem Wirtschaftsstandort Schweiz erheblichen Schaden» zufüge und – gemäss Nationalrat Keller – die «expansive Auslegung» des Gesetzes den Schweizer Werkplatz treffe und so zahlreiche Arbeitsplätze, technologisches Wissen und den Produktionsstandort in der Schweiz gefährde. Vom Krieg im Jemen mit den rund 200’000 Todesopfern, der dieser bereits forderte, und der Rolle der Saudis und der VAE darin, deren Militärs schliesslich durch die Pilatus Flugzeugwerke unterstützt werden, sprach bis anhin kein Mensch. Dies wiederum lässt die gesamte Argumentation der bürgerlichen PolitikerInnen zwar in einem stringenten, jedoch einmal mehr schockierend ignoranten Licht erscheinen.

Aufschub des Verbots

Derweilen wird in Stans vorerst aufgeatmet: Das Bundesverwaltungsgericht hat im September entschieden, dass die Pilatus-Supportleistungen in den beiden Golfstaaten bis zu seinem definitiven Entscheid weiterhin erbracht werden dürfen. Anfang Sommer hiess es noch, dass die Arbeiten innert 90 Tagen eingestellt werden müssen. Nach wie vor offen ist aber, ob der Fall für den Flugzeugbauer strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Denn die Anzeige, die das EDA bei der Bundesanwaltschaft eingereicht hat, ist noch hängig.

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