Die Auswirkungen des neuen Kriegsmaterial-Gesetzes wären haarsträubend. Schweizer Waffen könnten fast überall auf der Welt unkontrolliert hingelangen, die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz würden ignoriert und die Transparenz würde schwinden. Wie extrem ist die Vorlage tatsächlich? Wir haben drei Expert*innen nach ihrer Einschätzung gefragt.
Es ist offensichtlich, dass die Rüstungsindustrie die aktuelle geopolitische Situation nutzen möchte, um sich alle ihre Wünsche zu erfüllen. Die bürgerliche Mehrheit im Parlament hat die von den Lobbyist*innen geforderten Umgehungsmöglichkeiten durchgewunken. Insbesondere drei Bereiche stechen hervor: die fast vollständige Abschaffung der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen, die umfassende Ausnahmekompetenz des Bundesrates sowie die Exportbewilligungen auch im Kriegsfall für gewisse Staaten.
Wir haben drei Jurist*innen gefragt, die an Schweizer Universitäten unterrichten und sich in der Vergangenheit bereits mit Kriegsmaterial-Exporten beschäftigt haben. Sie alle sind sehr besorgt über die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen. Sie kritisieren, wie viel Spielraum die neuen Regeln dem Bundesrat und dem Seco geben würden. Heute würden klare gesetzliche Vorgaben für den Export Rechtssicherheit bringen und damit auch vor Druckversuchen aus dem Ausland schützen. Mit der Revision läge es jedoch im Ermessen der Behörden, wann «ausserordentliche Umstände vorliegen» oder wann «aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Interessen» der Schweiz relevant sind.
«Damit würde auch das Potenzial für Druckversuche aus dem Ausland grösser. Das ist in dieser Situation nicht ein kluges gesetzgeberisches Vorgehen.»
Prof. Helen Keller, Universität Zürich, ehemalige Richterin am EGMR
Kritisiert wird auch, dass die Gesetzesrevision den Bundesrat nicht verpflichtet, sich an internationale Verträge zu halten. Die Waffenexporte der Schweiz unterliegen verschiedenen völkerrechtlichen Bestimmungen. Diese ergeben sich beispielsweise aus dem Neutralitätsrecht, dem Arms Trade Treaty der Vereinten Nationen, dem Verbot der Uno-Charta, einem Aggressor zu helfen, sowie der Pflicht, für die Einhaltung der Genfer Konventionen zu sorgen.
«Dass der Bundesrat völkerrechtliche Verpflichtungen nur einhalten kann, aber nicht muss, ist für die Schweiz aussergewöhnlich und verletzt die Bundesverfassung.»
Prof. Marco Sassòli, Universität Genf, weltweit einer der angesehensten Experten für humanitäres Völkerrecht
Ebenfalls beanstandet wird, dass der Bundesrat per Verfügung und ohne Information der Öffentlichkeit Exporte bewilligen könnte, die den Ausschlusskriterien des Gesetzes widersprechen, und dass die Kriterien, wann der Bundesrat solche Ausnahmen machen darf, extrem vage sind.
«Angesichts der mangelnden Transparenz lässt sich nicht ausschliessen, dass der Bundesrat von seiner neuen Ausnahmeregelung breit Gebrauch machen will: Gemäss seiner Logik dient jeder Waffenexport der Aufrechterhaltung einer angemessenen industriellen Kapazität und könnte damit bewilligt werden.»
Dr. Etienne Henry, Dozent an der Universität Neuchâtel
Auch die Ausnahmeregel für die sogenannten Anhang-2-Staaten (beispielsweise die USA oder Argentinien) wird kritisch gesehen.
«Der Bundesrat darf Waffenausfuhren in Länder, die in Bürgerkriege (im eigenen Land oder in einem Drittstaat) verwickelt sind und aus humanitärer und menschenrechtlicher Sicht besonders problematisch sind, nicht ablehnen, wenn das Bestimmungsland im Anhang 2 aufgelistet ist – es sei denn, er würde aussergewöhnliche Umstände und die Wahrung der aussen- oder der sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz geltend machen.»
Prof. Marco Sassòli
Die Vorlage ist derart extrem, dass es eigentlich offensichtlich sein müsste, dass sie an der Urne abgelehnt wird. Die Rüstungsindustrie wird jedoch alles daransetzen, dass nicht über den konkreten Inhalt der Vorlage, sondern über Allgemeinplätze von Sicherheit und Verteidigung geredet wird. Es ist an uns, dem entgegenzuhalten. Wie Du Dich engagieren kannst, erfährst Du hier: www.kriegsmaterial-referendum.ch
Andreas Weibel
