Der Demo-Kompromiss ist kaum tragfähig

Die GSoA Bern begrüsst zwar die Bewegung, die in die Position des Gemeinderates gekommen ist, die neuen Bedingen sind aber weiterhin kaum zu akzeptieren.

Mit Genugtuung hat die GSoA Bern wahrgenommen, dass der Gemeinderat von der Option, die Demo in die Peripherie abzuschieben, abgekommen ist. Das Signal, welches die Bundesstadt mit einer Verbannung des Protestes an die Stadtgrenzen ausgesandt hätte, wäre verheerend gewesen. Doch auch der Vorschlag einer Platzkundgebung auf dem Bundesplatz zeugt von der mangelnden Sensibilität der Stadtregierung für die Einhaltung der Grundrechte.

Die von der Stadt gestellten Auflagen sind nicht praxistauglich. Die Verhinderung eines spontanen Umzuges vor oder nach der Platzkundgebung würde nur durch einen massiven Polizeieinsatz möglich sein und ein hohes Eskalationsrisiko beinhalten. Dieses bereits angekündigte Aufgebot wird nicht zur Deeskalation beitragen. Um eine friedliche Demo zu ermöglichen, muss Seitens der Behörden die Zusammenarbeit und der Dialog mit den OrganisatorInnen gesucht werden, anstatt einseitig unrealistische Bedingungen aufzustellen.

Die GSoA Bern als regelmässige Organisatorin von Demonstrationen in Bern hofft auf eine Einigung zwischen Behörden und Anti-WEF-Bündnis. Es darf nicht zum Usus werden, dass der Ablauf von Demonstrationen einseitig von der Polizei diktiert wird. Ein solches Vorgehen schadet der politischen Kultur in der Bundesstadt und gibt innerhalb linker Bündnisse jenen Kräften Auftrieb, die den Dialog mit den Behörden von vornherein verweigern wollen.

Zudem möchte die GSoA Bern zu bedenken geben, dass es den Bund Millionen kostet, die Versammlungsfreiheit der WEF-TeilnehmerInnen in Davos durch militärische Präsenz sicher zu stellen, während in Bern die OrganisatorInnen der Anti-WEF-Demo nicht wie BürgerInnen, die von ihren Rechten gebrauch machen wollen, sondern wie potentielle VerbrecherInnen und chaotische Staatsfeinde behandelt werden.

Die GSoA kritisiert auch den Armeeeinsatz für das WEF: Medienmitteilung vom 2. Dezember 2004.

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