Die Schweiz steht gegenüber Syrien schwer in der Schuld

09.12.2024. Der Sturz der Assad-Tyrannei, unter der hunderttausende Menschen getötet und Millionen in die Flucht getrieben wurden, ist erfreulich. Gleichzeitig erinnern die Ereignisse mit Trauer und Ärger an die Mitverantwortung der Schweiz beim russischen Luftwaffenkrieg. Die GSoA appelliert an den Bundesrat, die Verantwortung der Schweiz endlich wahrzunehmen und einen aktiven Beitrag zur Stabilisierung und Demokratisierung in Syrien zu leisten.

Beihilfe Putins aus der Schweiz
Mit der profitablen Beihilfe zur Produktion von Kriegsmaschinen, die in Syrien Tod, Leid und Zerstörung verursachten, steht die Schweiz gegenüber dem syrischen Volk in besonderer Pflicht. Ein kurzer Rückblick auf die Lockerungen der Bestimmungen für Dual-Use-Exporte nach Russland zeigt dies auf: 

Am 30. September 2015 beschloss Russland, in Syrien einen Luftkrieg zu führen, um die Assad-Tyrannei zu retten.

Am 16. Dezember 2015 reichte die damalige Ständerätin Karin Keller-Suter eine Interpellation zur Lockerung der Bewilligungspraxis für Dual-Use-Güter gegenüber Russland ein.

Am 10. März 2016 desavouierte Bundesrat Johann Schneider-Ammann die im Rahmen der Krim-Sanktionen restriktive Praxis des Seco mit der Aussage: „Und es darf keine ideologische Prüfkriterien geben“.

Zwischen Herbst 2015 und Frühjahr 2020 brachte die russische Luftwaffe Tausende von syrischen Zivilpersonen um. Zur Herstellung von Triebwerken für Kampfjets und strategischen Bombern hatten Schweizer Firmen Spezialmaschinen geliefert. Wie wichtig diese Dual-Use-Güter für die russische Kriegsproduktion waren und sind, betonte Niklas Masuhr, Militärforscher am CSS der ETH 2022 in der NZZ: “Importierte Dual-Use-Güter spielen für die Kampfkraft der russischen Armee eine grössere Rolle als die Einfuhr von fertigen Waffensystemen.“

Schweiz in der Pflicht
Angesichts der unrühmlichen Rolle der Schweiz und ihrer jahrelangen Passivität in der Region steht sie jetzt in der Verantwortung, sich aktiv einzubringen. Dazu gehört neben dem Angebot ihrer Guten Dienste: 

  • Die Schweiz muss ab sofort humanitäre Hilfe und sobald sich die Situation stabilisiert hat, massive Wiederaufbauhilfe zur Verfügung stellen. Angesichts der heutigen Situation sind die vom Parlament vorgesehenen Kürzungen bei der Internationalen Zusammenarbeit jenseits von Gut und Böse. Um einen Beitrag zur Stabilisierung und Demokratisierung leisten zu können, wäre es im Interesse der Schweiz, diese rückgängig zu machen und die Mittel deutlich zu erhöhen. 
  • Weiter muss die Schweiz die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes unterstützen, mit Hilfe der eidgenössischen Strafverfolgungsbehörden, aber auch mit Know-How über Transitional Justice.
  • Schliesslich muss sich die Schweiz zusammen mit neutralen Partnerländern für den Schutz der Zivilbevölkerung, für die Achtung der Minderheitenrechte und den demokratischen Aufbau engagieren. 
  • Im Rahmen der UNO muss sich die Schweiz dafür einsetzen, dass Syrien ohne äusseren Druck sein demokratisches Selbstbestimmungsrecht ausüben kann.

Die GSoA hat sich über all die Jahre für die zivilen Opfer des Syrienkrieges, für den Sturz der Assad-Tyrannei, zugunsten des autonomen und freien Rojava und vor allem für ein Dual-Use-Exportverbot nach Russland starkgemacht. Die syrische Erfahrung zeigt, dass die Dual-Use- und Waffenexport-Praxis weiterhin nicht zu lockern, sondern zu verschärfen ist.

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