Differenzen innerhalb der Bundesversammlung

Mit einer sehr knappen Mehrheit (97 zu 93 Stimmen bei 6 Enthaltungen) ist der Nationalrat auf die Revision des Bundes –
gesetzes über den zivilen Ersatzdienst eingetreten. Mit 102 zu 92 Stimmen stimmten die NationalrätInnen einer Verschärfung der Bedingungen für den Zugang zum Zivildienst zu. Differenzen bestehen dennoch.

Das erklärte Ziel der Gesetzesrevision ist, die Zahl der Eintritte in den Zivildienst deutlich zu reduzieren, um die Bestände der Armee zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Bundesrat acht Massnahmen zur Verringerung der «Attraktivität» des Zivildienstes vorgeschlagen. Am 11. September 2019 akzeptierte der Ständerat sieben der ursprünglich vorgeschlagenen acht Massnahmen. Die Massnahme zur Abschaffung von Zivildiensteinsätzen im Ausland wurde hingegen abgelehnt. Am 18. Dezember 2019 wurde die Revision dann im Nationalrat behandelt. Gleich wie der Ständerat, aber entgegen der Meinung des Bundesrates, vertrat der Nationalrat die Auffassung, dass es weiterhin möglich sein sollte, die Entsendung von Zivildienstleistenden ins Ausland zuzulassen. Dazu lehnten die VolksvertreterInnen auch die Massnahme zur Einführung einer zwölf monatigen Wartezeit ab. Diese Massnahme ist besonders bestrafend, da sie verlangt, dass Soldaten, die in die Armee eingegliedert werden, ein Jahr warten müssen, bevor sie von der Verpflichtung zum Militärdienst befreit werden. Das bedeutet: Eine Person, die während ihres Militärdienstes erkennt, dass diese Institution nicht mit ihren ethischen, moralischen oder religiösen Werten zu vereinbaren ist, muss trotzdem noch ein Jahr lang in der Armee dienen, bevor sie in den Zivildienst eintreten kann. Dieser neue Entscheid führt daher zu Differenzen zwischen den Kammern, weshalb die Angelegenheit in der nächsten Session wieder an den Ständerat zurückverwiesen wird.

Andere Strafmassnahmen und restriktive Massnahmen

Die anderen Massnahmen aber winkte der Nationalrat durch, auch wenn diese ebenso untragbar sind. So haben die ParlamentarierInnen beispielsweise akzeptiert, dass die Zulassung von Angehörigen der Armee mit null Restdiensttagen sowie die Einsätze, die ein Human-, Zahn-, oder Veterinärmedizinstudium erfordern, künftig verboten werden sollen. Auch wurde die Massnahme gebilligt, welche die jährliche Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung fordert. Auch die Verlängerung des Zivildienstes für Unteroffiziere und Offiziere kam durch. Schliesslich genehmigte der Nationalrat die Massnahme zur Einführung eines Mindestdienstes von 150 Tagen Zivildienst, unabhängig vom Zeitpunkt des Übertritts. Diese Massnahme verstösst gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung, da die Zivildienstleistenden bereits heute 1,5 Mal der Anzahl der Tage, die sie nicht in der Armee gedient haben, absolvieren müssen. Mit dieser neuen Massnahme wird eine Person umso mehr bestraft, je mehr Tage sie in der Armee gedient hat.

Ein unsinniges Projekt

Diese Gesetzesänderung ist absurd und wird die Probleme der Armee nicht lösen. Vier Berichte bestätigen nicht nur, dass der Zivildienst das Armeepersonal nicht gefährdet, sondern auch dass die Bundesbehörden mit der Verschärfung der Zugangsbedingungen das Grundrecht angreifen, den Zivildienst leisten zu können, was ein grundlegendes Recht ist, solange der Militärdienst obligatorisch ist. Die GSoA wird sich vehement dafür einsetzen, dass dieses Recht nicht eingeschränkt wird.