Gesetzeswidrig? Dann mach’s legal!

Wir haben in der GSoA-Zitig schon einige Male über den Armeebestand berichtet. Nach wie vor klagt das VBS, dass die Armee bald über zu wenig Personen verfügen würde. Wir haben dargelegt, dass die Berechnungen des VBS weder nachvollziehbar noch transparent sind. Eine detaillierte Abhandlung dessen findet ihr auf www.gsoa.ch. Wir kommen nun zur nächsten Stufe in der Causa Armeebestand.

Blicken wir nochmals kurz zurück: Seit Jahren klagt das VBS, dass die Armee in einigen Jahren ihren Bestand nicht mehr sichern kann. Schuld sind – natürlich – die Abgänge in den Zivildienst. Doch im Dezember 2022 deckte das Online Magazin ‘Republik’ durch eine relativ simple Recherche auf, dass der Armeebestand widerrechtlich zu gross ist und die Prognosen des VBS nicht nachvollziehbar sind und es keinen Unterbestand, sondern weiter einen Überbestand geben wird.

Beim VBS und in der bürgerlichen Sicherheitspolitik reagierte man verdutzt. Offenbar war die Illegalität des status quo niemandem so richtig bewusst. Man würde es anschauen, hiess es zuerst. Lange hörte man nichts, bis schliesslich vom VBS verlautet wurde, man würde zwei Jahrgänge früher entlassen, um einen legalen Bestand zu erreichen. Wenig später folgte dann die Meldung des Bundesrats: Es wird eine Gesetzesänderung geben, um den Armeebestand zu erhöhen. Kann oder will man sich nicht ans Gesetz halten, ändert man es halt. Begründet wird das mit der «aktuellen geopolitischen Lage». Plötzlich soll der illegale Bestand, von dem offenbar niemand wirklich etwas wusste, notwendig sein.

Die vollzogene Kehrtwende zeigt: Wenn dem Bundesrat das Einhalten eines Gesetzes zu mühsam ist, ändert er es kurzerhand. Wer weiss, vielleicht hat das VBS mittlerweile auch einfach begriffen, dass ihre Prognosen nicht stimmen und die Armee ohne jegliche Massnahme nicht mit Unter- sondern mit weiteren Überbeständen zu kämpfen haben wird. Da kommt eine Erhöhung des Bestands natürlich gelegen. Ob wir dieses Vorgehen als stillschweigendes Eingeständnis werten dürfen oder nicht, sei dahingestellt. Klar ist jedoch, dass eine Bestandeserhöhung gerade sehr gelegen kommt.