Gewissensprüfung abschaffen, Dauer verkürzen

Diesen Sommer hat der Bundesrat ebenfalls die Revision des Zivildienstgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Kernpunkte der GSoA-Stellungsnahme:

* In verschiedenen Punkten enthält der vorgelegte Gesetzesentwurf Verbesserungen, aber auch einige bedauerliche Verschlechterungen. Die GSoA fordert grundsätzlich, dass eine freie Wahl zwischen Militärdienst und Zivildienst ermöglicht wird. Die unwürdige Gewissensprüfung gehört endlich abgeschafft. Zudem soll die Dauer des Zivildienstes dem Militärdienst angepasst werden.
* Die GSoA wehrt sich dagegen, dass die Umschreibung von «moralischen Gründen», die dargelegt werden müssen, um als Zivildienstleistender anerkannt zu werden, verschärft wird. Besonders problematisch ist, dass im Zusammenhang mit der Moral nur religiöse oder philosophisch-ethische Argumente erwähnt werden. Dies klingt sehr nach dem alten Lied: Eine politische Moral gibt es nicht und wer also aus politischen Gründen den Militärdienst verweigert, wird nicht zum Zivildienst zugelassen.
* Die GSoA begrüsst, dass der Zivildienst eigene Ziele erhält – bisher war er als reiner Ersatzdienst definiert – und zukünftig auch Auslandeinsätze keine Ausnahme mehr darstellen sollen. Sie kritisiert hingegen, dass der Zivildienst gemäss dem neuen Gesetz keinen konkreten Nutzen für die dienstleistende Person darstellen dürfe. Während die Armee zunehmend mit dem Nutzen einer militärischen Ausbildung im zivilen Bereich wirbt, soll beim Zivildienst genau dies verunmöglicht werden. Dies ist absurd.
* Wenn jemand bisher drei Monate vor seiner nächsten fälligen Militärdienstleistung ein Zivildienstgesuch einreichte, hatte dieses «aufschiebende Wirkung». Der Gesuchsteller wurde nicht zum Militärdienst aufgeboten. Die GSoA fordert, dass diese Frist für die Gesuchstellung auf zwei Monate verkürzt wird – analog den Fristen für ein Verschiebungsgesuch. In der Praxis kommt es bei den Wehrpflichtigen immer wieder zur Verwechslung der unterschiedlichen Gesuchsfristen.
* Der Kenntnisstand über den Zivildienst ist noch immer zu gering. Eine verstärkte Informationstätigkeit auch der Behörden betrachtet die GSoA deshalb als Notwendigkeit. Es müsste zudem sichergestellt sein, dass im Rahmen der Rekrutierung eine umfassende Information über den Zivildienst erfolgt.