27.07.2023. Heute fiel das Bundesstrafgericht in Bellinzona das Urteil für die drei Aktivisten, die im Mai 2020 zum Militärstreik aufgerufen hatten. Zur grossen Erleichterung der Angeklagten und zum Wohle der Meinungsfreiheit in der Schweiz entschied das Gericht, die Angeklagten freizusprechen. Die GSoA fordert nun die Aufhebung des Artikels 276 des Strafgesetzbuchs, jenem Artikel, dem das unverhältnismässige Vorgehen von Polizei und Justiz gegen die drei Aktivisten zugrunde lag.
Es ist das Ende eines unsinnigen Gerichtsverfahrens, das sich heute nach mehr als zwei Jahren Hetze gegen drei Aktivisten des Klimastreiks abgespielt hat. Am 26. Juni 2021 durchsuchten Kantons- und Bundespolizist*innen die Wohnungen der Aktivisten. Ein Schritt in einer Untersuchung, die bereits ein Jahr zuvor begann. Die drei Personen veröffentlichten einen offenen Brief, in welchem die Rolle des Militärs in Frage gestellt und die schädlichen Auswirkungen der Armee auf die Umwelt und das Klima hervorgehoben wurden. Gerechtfertigt wurde die Verfolgung der Klimaaktivisten mit dem im offenen Brief enthaltenen Aufruf zum Militärstreik, der nach Artikel 276 des Strafgesetzbuches strafbar ist, obwohl dieser Artikel seit Jahrzehnten nicht mehr angewendet wird.
Für die GSoA ist diese unverhältnismässige Strafverfolgung ganz klar in einem allgemeineren Kontext der Einschränkung der politischen Rechte und insbesondere der Meinungsäusserungsfreiheit in der Schweiz zu sehen, die auf die Entstehung eines «chilling effect» zurückzuführen ist. Dieser «chilling effect», über den während des Prozesses viel gesprochen wurde, beschreibt eine Wirkung, die durch Androhung von Gerichtsverfahren und schweren Strafen darauf abzielt, von Protestaktionen abzuschrecken. Insofern ist der Freispruch der drei Angeklagten eine grosse Erleichterung und ein willkommenes Zeichen, nachdem jahrelang gegen verschiedene Bewegungen, insbesondere Umweltorganisationen, vorgegangen wurde. Kilian Bello, politischer Sekretär der GSoA, meint dazu: “Die Infragestellung unserer Institutionen muss zu demokratischen Debatten führen und nicht zu Verurteilungen».
Für die GSoA ist deshalb klar, dass Artikel 276 des Strafgesetzbuches abgeschafft gehört, damit diese Art von missbräuchlicher Strafverfolgung nicht mehr vorkommt. Der Bundesrat hatte im Übrigen bereits 2010 die Abschaffung dieses Artikels in Erwägung gezogen, dann aber einen Rückzieher gemacht. Mangels diesen politischen Willens wurden drei junge Menschen Opfer von einem unverhältnismässigen Verfahren, weil sie eine Debatte über die Sinnhaftigkeit des Militärdienstes anstossen wollten. Bello erklärt weiter: «Der repressive Wahnsinn der Bundesanwaltschaft führte dazu, dass drei Klimaaktivisten, die nichts Weiteres als einen offenen Brief veröffentlicht haben, vor einem Gericht sitzen, das normalerweise Terrorist*innen verurteilt. Diese Situation ist nicht zu rechtfertigen und unentschuldbar.” In Bezug auf ihr Engagement für den Klimaschutz fügte Kilian Bello hinzu: «Die einzigen, die in diesem Fall versucht haben, uns vor einer echten Gefahr zu schützen, sind weder die Polizei noch die Justiz, sondern die drei Personen die auf der Anklagebank sassen.” Sicherheit muss ganzheitlich verstanden werden und die Klimakrise ist definitiv das grössere Problem als die Anzahl der Soldaten in der Schweizer Armee.