“Ich kann nicht einrücken, nachdem ich dieses Völkermorden miterlebt habe!”

Während dem Ersten Weltkrieg stiegen die Zahlen jener, die den Dienst in der Armee verweigerten, markant an. Gab es vor dem Krieg nur vereinzelte Menschen, die sich gegen den Marschbefehl stellten, waren es alleine im Jahre 1917 über 50 Anklagen gegen Kriegsdienstverweigerer aus politischen und religiösen Motiven.

«Ein kleiner Saal. Etwas erhöht das Gericht, ein Bundesrichter als Vorsitzender, daneben einige Offiziere (darunter ein bekannter Sozialdemokrat!) und Soldaten. Vor den Schranken die Pulte für Ankläger und Verteidiger und dann die Angeklagten und das Häuflein Zuhörer. Zwei Schlachtreihen!» So schilderte Leonhard Ragaz die Szene vor dem Divisionsgericht 5 in Aarau, wo Wolfgang Schwemmer mit zwei weiteren Kriegsdienstverweigerern vor Gericht stand. Der Ausruf am Schluss zeigt den grösseren Kampf, der im Saal stattgefunden hatte. Alle drei Angeklagten hatten sich entschlossen, keinen weiteren militärischen Dienst mehr zu leisten. Sie wiesen jegliche Beteiligung am Kriegsdienst – auch den Dienst als Sanitätssoldat – mit dem Verweis auf ihr Gewissen ab.

«Du sollst nicht Töten» – antimilitaristischer Pazifismus

Obwohl das Militärstrafgesetzbuch, eine Verweigerung aus Gewissensgründen gar nicht kannte, wurde das Gewissen der Angeklagten untersucht und bewertet. Der Militärjustiz ging es darum, die echten Kriegsdienstverweigerer von den «Nichtstuern» und andern «Agitatoren» zu unterscheiden. Eine klare Trennung zwischen religiösen und politischen Motiven liess sich aber nicht im jeden Fall ziehen. Ob das Gewissen als edel oder unedel bewertet wurde, hing stark von den jeweiligen Grossrichtern, Auditoren und Untersuchungsrichtern der Militärjustiz ab. Die meisten Kriegsdienstverweigerer begründeten ihr Handeln aus einem Konglomerat von politischen, sozialen, religiösen und moralischen Argumenten. Teilweise beriefen sich die Kriegsdienstverweigerer auf die Bibel und das Gebot «du sollst nicht töten», andere waren überzeugt mit ihrer Tat einen ersten Beitrag zur Beendigung des Krieges geleistet zu haben, und wiederum andere waren überzeugt, dass die bewaffnete Macht nur dem Schutze des Besitztums diente.

Staatspflicht kommt vor dem Gewissen.
Grundsätzlich hatte eine Verurteilung durch das Militärgericht keinen Ausschluss aus der Armee zur Folge. Dies führte dazu, dass die Kriegsdienstverweigerer wegen ihrem Gewissen mehrmals vor dem Militärgericht landeten. Viele Gewissenstäter wurden psychiatrisch untersucht, um festzustellen, ob sie überhaupt rechtlich für ihr Handeln belangt werden konnten. So wurde in einigen Fälle das Gerichtsverfahren wegen Unzurechnungsfähigkeit eingestellt und die betroffenen Personen aus der Armee entlassen. Während nun die Militärgerichte zwischen wahren und falschen Gewissenstätern unterschieden, wurden selbst die wahren Gewissenstäter als «religiöse Schwärmer» und «Irre» bezeichnet. Die Pathologisierung der Überzeugungen diente zur Stigmatisierung der Kriegsdienstverweigerer. Ihre Gewissen sollten zwar anerkannt, die Staatspflicht aber für wichtiger erklärt werden.

Politische Motivation der Gerichte
Die Kriegsdienstverweigerer wurden nicht nach einer rein juristischen Wertung des Tatbestands verurteilt. In den Urteilen der Militärjustiz werden vielmehr politische und soziale Ordnungsvorstellungen expliziert und reproduziert. Schon während des Ersten Weltkrieges schrieb Leonhard Ragaz über die Ausführungen des Gerichts im Falle Baudraz, dass diese ein «kostbares Stück Psychologie des vulgären ‹Freisinns› und der vulgären ‹positiven› Frömmigkeit zugleich» seien.

Wie vor hundert Jahren gibt es heute immer noch Menschen, für die das Gewissen nach der Staatspflicht kommt. Militärdienstverweigerer oder Zivildienstleistende sind in ihren Augen nichts anderes als Drückeberger. Jenen Menschen müssen wir zeigen, dass die Gründe gegen den Militärdienst tausendfach sein können und dass sie alle ihre Berechtigung haben.

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