Im Zeughaus deponiert

In Zürich und St.Gallen sind insgesamt elf Soldaten und zwei Wachtmeister einem Aufruf der GSoA gefolgt und haben ihre Waffe im Zeughaus deponiert. Damit erhöhen die Armeeangehörigen zusammen mit der GSoA den Druck auf das VBS.

Auf einen GSoA-Aufruf zur kollektiven Waffenabgabe meldeten sich über 80 Soldaten aus der ganzen Schweiz. Die ersten dreizehn Männer haben in Zürich und St.Gallen mittlerweile ihre persönliche Armeewaffe in den Zeughäusern deponiert, obwohl es in diesen Kantonen offiziell noch nicht erlaubt ist, die Waffe zu hinterlegen. Die Zeughäusler, zunächst etwas verwirrt und dann ein wenig wütend, mussten die Waffen widerwillig entgegennehmen. Sie wurden vom Militärpersonal als «vorübergehend juristisch konfisziert» im Zeughaus behalten. Diese Aktionen zeigen deutlich: nicht nur so genannte ArmeeabschafferInnen wollen die Armeewaffe im Zeughaus wissen, sondern auch aktive Soldaten.

Rekurs an den Regierungsrat

Die fünf Soldaten aus Zürich haben auf ihre eingereichten Hinterlegungsgesuche für Armeewaffen allesamt eine Ablehnung durch das Kreiskommando erhalten. Begründung: Die Armeewaffe sei bei ihnen zuhause sicher und dürfe deshalb nicht im Zeughaus gelagert werden. Gegen diese unsinnige Verfügung legten alle fünf Soldaten Rekurs beim Regierungsrat des Kantons Zürich ein. Es bleibt mit Spannung abzuwarten wie die politische Instanz nun entscheiden wird. Die St.Galler Soldaten haben bis zum Redaktionsschluss noch keine Verfügung erhalten.

Die Durchführung der Waffenabgabeaktionen stiess auf grosses Medieninteresse. So gross, dass ein erboster Bürger beim Ombudsmann der SRG, Achille Casanova, eine Eingabe machte. Er behauptete, dass die Mehrfachnennung der GSoA in den Nachrichten von Radio DRS konzessionswidrig sei. Doch Casanova entlastete die Redaktion. Der Aktion sei eine grosse öffentliche Bedeutung zugekommen und somit sei die Berichterstattung korrekt gewesen.

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