Initiative 2: Solidarität schafft Sicherheit

Initiativentwurf (alt)

Solidarität schafft Sicherheit

Für einen Schweizer Friedensdienst
Der Bund schafft zur Erhöhung der ökologischen Sicherheit im Inland und als Beitrag zur internationalen Sicherheitspolitik einen freiwilligen Friedensdienst.
a) Im Inland kann der Friedensdienst im Auftrag von Bund, Kanton und Gemeinden oder auf Anfrage von Dritten in gemeinschaftsrelevanten Bereichen eingesetzt werden.
b) Im Ausland kann ein Einsatz in den Bereichen Wahlbeobachtung, Menschenrechtsarbeit, Begleitung von gefährdeten Personen, Demokratisierung und Überwachungsfunktionen sowie anderen Projekten des zivilen und und sozialen Engagements erfolgen. Der Schweizer Friedensdienst kommt auf Anfrage und unter Zustimmung der involvierten staatlichen Strukturen zum Einsatz. Er ist unabhängig und unparteilich. Er kann mit den entsprechenden Strukturen anderer Länder, mit Internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Privaten zusammenarbeiten.
1. Der Bund bildet unter Einbezug von friedens- und entwicklungspolitischen sowie kirchlichen Kreisen ein Organ, das über den Einsatz des Friedensdienstes befindet.
2. Die Mitarbeit im Schweizer Friedensdienst ist freiwillig. Auf die Beteiligung eines breiten gesellschaftspolitischen Spektrums ist zu achten.
3. Der Bund gewährleistet die Ausbildung der Friedensdienstleistenden. Die Ausbildung folgt den beruflichen Qualifikationen und dem Bedarf.
4. Solange in der Schweiz gemäss Artikel 18 der Bundesverfassung eine Wehrpflicht besteht, werden die im Schweizer Friedensdienst geleisteten Tage als Diensttage angerechnet.
5. Der Erwerbsausfall der Dienstleistenden wird ausgeglichen. Friedensdienst gilt als unverschuldete Arbeitsabwesenheit.

Initiativentwurf (neu)

Solidarität schafft Sicherheit – Volksinitiative für einen Schweizer Friedensdienst
Der Bund schafft als Beitrag zum Abbau von sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Konflikten im Innern und als Beitrag zur internationalen Sicherheit einen Friedensdienst. Die Mitarbeit im Schweizer Friedensdienst ist freiwillig. Auf die Beteiligung eines breiten gesellschaftlichen Spektrums ist zu achten.
1. Eine vom Bund finanzierte Grundausbildung in gewaltfreier Konfliktlösung steht allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Schweiz offen. Sie kann vom Bund oder in Zusammenarbeit mit Privaten angeboten werden.
2. a) Der Bund gewährleistet die Aus- und Weiterbildung von Friedensdienstleistenden ausgehend von beruflichen Qualifikationen und Bedarf. Er unterhält einen Pool einsatzbereiter Freiwilliger für die verschiedenen Einsatzbereiche.
b) Der Einsatz des Schweizer Friedensdienstes kann im Inland im Auftrag von Bund, Kantonen und Gemeinden oder auf Anfrage von Dritten erfolgen. Einsätze sind möglich insbesondere in den Bereichen Gewaltprävention, Konfliktvermittlung und Flüchtlingsintegration. Der Bund kann privaten Organisationen die Durchführung der Einsätze überantworten.
c) Im Ausland kann ein Einsatz in den Bereichen Wahlbeobachtung, Menschenrechtsarbeit, Begleitung von gefährdeten Personen, Selbsthilfe für Frauen, Demokratisierung und Überwachungsaufgaben sowie anderen Projekte des zivilen und sozialen Engagements erfolgen.
3. a) Der Schweizer Friedensdienst ist unabhängig und unparteiisch. Er kann mit weiteren staatlichen Stellen, internationalen Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und Privaten zusammenarbeiten.
b) Der Bund schafft eine Kommission aus friedens-, entwicklungspolitischen und kirchlichen Organisationen sowie Frauenverbänden, die beratend und kontrollierend die Ausgestaltung und die Einsätze des Friedensdienstes begleitet.
4. a) Der Erwerbsausfall der Friedensdienstleistenden wird ausgeglichen. Friedensdienst gilt als unverschuldete Arbeitsabwesenheit.
b) Der Friedensdienst darf keine bestehenden Arbeitsplätze und geltenden Arbeitsbedingungen gefährden.

Übergangsbestimmung:
Solange in der Schweiz gemäss Artikel 18 BV eine Wehrpflicht besteht, werden die im Schweizer Friedensdienst geleisteten Tage und die Teilnahme an der Grundausbildung als Diensttage angerechnet.

Option:
Militärdienstpflichtige, die keinen Militärdienst machen wollen, können ihren Dienst im Schweizer Friedensdienst leisten. Die Bereitschaft, einen zeitlich mindestens gleich langen Einsatz zu leisten, entbindet von der Militärdienstpflicht. Geleistete Diensttage werden gleich wie Militärdiensttage behandelt.

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