Gleichzeitig mit der Botschaft über den geplanten Armeeeinsatz am Horn von Afrika präsentiert der Bundesrat eine Gesetzesrevision, welche eine Beteiligung der Schweizer Armee an Kriegen um Ressourcen ermöglicht. Die GSoA lehnt die vorgeschlagene Revision entschieden ab.
Die Vorlage sieht vor, dass sich die Schweizer Armee künftig an «internationalen Polizeiaktionen» beteiligen darf. Damit greift der Bundesrat in die wortschöpferische Trickkiste: Eine völkerrechtliche Definition, was unter einer solchen Aktion zu verstehen ist, existiert nicht. In Tat und Wahrheit ermöglicht das Gesetz eine Schweizer Beteiligung an beliebigen Kriegen um Ressourcen: Die Schweizer Armee soll gemäss Botschaft künftig dann im Ausland militärisch intervenieren können, wenn es darum geht, den Zugang zu natürlichen Ressourcen zu verteidigen: Schutz von Erdöl- und Erdgaspipelines sowie von Naturschätzen wie Uran gehören ebenso zu den möglichen Einssatzzenarien wie die «Kanalisierung und Absicherung von Migrationsströmen».
Referendum nötig?
Der Bundesrat versucht, die Beteiligung von Schweizer Soldaten an militärischen Interventionen zu verharmlosen, indem er sagt, dass es lediglich um eine polizeiliche Unterstützung von sogenannten «Failed States» gehe (Staaten, welche ihre grundlegendsten Funktionen nicht mehr wahrnehmen können). Fakt ist: In «Failed States» wie Afghanistan oder dem Irak werden durch westliche Mächte eigentliche Marionettenregierungen installiert. Diese ermöglichen dann den westlichen Mächten in schlechtester Kolonialtradition die Durchsetzung von wirtschaftlichen oder geopolitischen Interessen – wenn nötig mit militärischer Gewalt.
Laut Gesetzestext darf sich die Schweiz an einem Einsatz beteiligen, wenn «mehrere Staaten» oder «eine internationale Organisation» die Schweiz darum ersuchen. Ein Mandat einer völkerrechtlichen Organisation ist somit keine zwingende Voraussetzung für die Entsendung von Schweizer Soldaten.
Die GSoA lehnt die Revision entschieden ab. Diese Gesetzesänderung ist ein friedenspolitischer Skandal. Die GSoA ist überzeugt, dass diese Revision in den beiden Räten keine Chance hat. Sollte sie dennoch durchkommen, wird die GSoA das Referendum ergreifen müssen.