Militärgesetz für bewaffnete Auslandseinsätze

Die aktuelle politische Landschaft ist geprägt vom Spannungsfeld Integration versus Alleingang. Auch die Diskussion um bewaffnete Einsätze der Schweizer Armee steht in diesem Spannungsfeld. Die Alternative “militärischer Alleingang à la Auns oder bewaffneter Internationalismus” ist für uns unbefriedigend. Die GSoA schlägt mit ihren im September eingereichten Initiativen “Für eine Schweiz ohne Armee” und “Für einen freiwilligen zivilen Friedensdienst” eine dritte Position vor: Eine Position der Öffnung auf zivilem Weg und in Kooperation mit politischen Institutionen.

Auch wenn der Bundesrat in der vorliegenden Version des Militärgesetzes bewaffnete Auslandseinsätze nur unter Uno- oder Osze-Mandat zulässt, so macht dies solche Aktionen nicht friedensverträglich, solange sie nicht in ein politisches Gesamtkonzept für Konfliktlösung eingebettet sind und solange das Primat des Politischen über das Militärische nicht garantiert ist. Es hat nichts mit der vielbeschworenen internationalen Solidarität zu tun, wenn die Schweiz sich an bewaffneten Auslandeinsätzen beteiligt, gleichzeitig aber die Entwicklungszusammenarbeit kürzt und nach wie vor nicht Uno-Mitglied ist.

Der Bundesrat geht von der Frage aus, wie man eine arbeitslose Armee beschäftigen kann. Wir fragen hingegen, was die Welt von der Schweiz braucht, und das ist Solidarität und frühzeitige Unterstützung von friedenswilligen Kräften in Konfliktgebieten.

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