Der Nationalrat folgte heute seiner Sicherheitspolitischen Kommission und unterstützte durch die Annahme einer Motion die sofortige Einführung der Sicherheitsdienstpflicht. Unter dem Vorwand eines inexistenten Alimentierungsproblems der Armee wird der Zivildienst erheblich geschädigt. Diese Rückschritte sind für die GSoA inakzeptabel. Der Ständerat muss diesen fatalen Schritt dringend korrigieren.
Die Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht wird vom Bundesrat mit Investitionskosten von 900 Millionen und jährlichen Mehrkosten von ebenfalls 900 Millionen beziffert. Aufgrund dieser hohen Kosten und vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage lehnte der Bundesrat eine solche Sicherheitsdienstpflicht ab. Trotzdem hat der Nationalrat die Motion zur Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht angenommen. «Während das Parlament in fast allen Bereichen sparen will, werden dem Finanzloch VBS weiterhin Milliarden zugeschoben, ohne dass damit ein effektives Problem gelöst würde. Die Armee hat kein Alimentierungsproblem, sondern einen widerrechtlichen Überbestand», erklärt Elia Gerber, politischer Sekretär der GSoA.
Mit der Sicherheitsdienstpflicht würden Zivilschutz und Zivildienst zusammengelegt. Das würde zu einer massiven Verkleinerung und Schwächung des Zivildienstes in seiner heutigen Form führen. Die Zusammenlegung würde zu deutlich weniger Diensttagen führen. Das bedeutet, es gäbe wesentlich weniger Personalressourcen zur Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft. Insbesondere die Kantone und Gemeinden wären davon stark betroffen. Denn sie sind für Bereiche wie Sozial-, Schul- und Gesundheitswesen, für Umwelt- und Naturschutz sowie Land- und Alpwirtschaft zuständig. Heutzutage sind die Einsätze der Zivildienstleistenden in diesen Bereichen unverzichtbar. Dazu kommt, dass nur die bisherigen Tätigkeitsbereiche Pflege und Betreuung sowie Umwelt- und Naturschutz erhalten blieben. Alle restlichen Bereiche, namentlich Schule, Landwirtschaft, Kulturgütererhaltung, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe würden ersatzlos gestrichen. «Zivis übernehmen heute unentbehrliche Aufgaben und leisten einen unerlässlichen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Sicherheitsdienstpflicht schwächt den Zivildienst und damit die Gesellschaft als Ganzes», folgert Gerber.
Ein vom VBS in Auftrag gestelltes Rechtsgutachten stellt fest, dass eine solche Sicherheitsdienstpflicht nicht mit der Verfassung vereinbar wäre, weil im selben Organ «Katastrophenschutz» eine unterschiedliche Anzahl von Diensttagen geleistet werden müsste, je nachdem, ob die Zuteilung auf medizinische oder Gewissensgründe zurückzuführen ist. Dies widerspricht dem allgemeinen Gleichheitssatz, weil damit eine offensichtliche Ungleichbehandlung bestehen würde. Aus all diesen Gründen fordert die GSoA den Ständerat auf, diesen Beschluss zu korrigieren.