Pro-P-26-Film unter Beschuss

Am 14. Dezember fand in Bern die öffentliche Beratung unserer Beschwerden gegen den einseitigen Pro-P-26-Film statt. Die UBI stimmte unserer Kritik in vielen Punkten zu.

Besonders heftig kritisiert wurden die Einleitung und der Schluss in der französisch sprachi – gen Version vom 21.12.17. Hier kamen Sätze vor wie: «Die Geschichte gibt ihnen [den Veteranen, Anm. d. Red.] Recht». Das Weglassen der explizit parteiischen Aussagen des zuständigen Chefs des Sendegefässes in der deutschsprachigen Version vom 21.3.18, dürfte auch damit zu tun gehabt haben, dass sich in der Zwischenzeit herumgesprochen hatte, dass dessen Vater selbst der P-26 angehört hatte.
Stark kritisiert wurde auch die Behauptung im Film, «niemand» habe sich während der Jahrzehnte des Kalten Krieges der Rüstung widersetzt. Man bedenke, was allein im P-26- Jahrzehnt 1981 bis 1990 gelaufen ist: drei Grossdemonstrationen gegen die Aufrüstung mit 20’000 bis 40’000 Teilnehmenden, 43% für ein Rüstungsreferendum, zahlreiche spektakuläre Prozesse gegen Militärdienstverweigerer. Last but not least fallen das Zustandekommen und die 36% Ja-Stimmen für die GSoA-Initiative ins, laut Film, oppositionslose P-26-Jahrzehnt.
Auch die UBI betrachtete das Fehlen eines Mitglieds der PUK-EMD als fragwürdig. Besonders unverständlich sei, warum deren Vizepräsident Werner Carobbio nicht für die deutschsprachige Version vom 21.3.18 angefragt wurde. Beim Szenario «Innerer Umsturz» wurde die «Vermischung von Fakten und Meinungen» moniert. Einen weiteren Schwachpunkt erblickte die UBI im Übergehen der starken politischen Veränderungen zwischen den 1950er und den 1980er Jahren. Kritisiert wurden auch die zum Teil hanebüchenen Antworten der Deutschschweizer Fernsehverantwortlichen auf unsere Beanstandung und Beschwerde.
Die inhaltliche Diskussion innerhalb der UBI bestärkt uns im Engagement gegen die Rehabilitierung der P-26. Deren Mitglieder können gar nicht rehabilitiert werden, weil sie – im Unterschied zu den 6347 Militärverweigerern allein im P-26-Jahrzehnt – gar nie strafrechtlich belangt wurden.