Resolution zur nuklearen Abrüstung

Im März dieses Jahres kündigte Wladimir Putin, über ein Jahr nach Beginn des Angriffskrieges gegen die Ukraine an, in Belarus taktische Atomwaffen zu stationieren. Die Sprengkraft taktischer Atomwaffen variiert in der Regel zwischen 0,3 und mehr als 50 Kilotonnen TNT. Die über Hiroshima abgeworfene Atombombe hatte eine Sprengkraft von 16 Kilotonnen TNT. Die potenzielle Zerstörung eines Einsatzes solcher Waffen wäre enorm.  

Nur einen Monat zuvor liess Putin verlauten, Russland würde den New-Start-Vertrag aussetzen. Dieser stellt das letzte verbleibende bilaterale Abkommen zur nuklearen Abrüstung zwischen den USA und Russland dar. Die nukleare Abschreckung scheint weltweit wieder zu einem akzeptierten und in Kauf genommenen sicherheitspolitischen Instrument geworden zu sein. Dabei werden in der politischen Diskussion die potentiell verheerenden Konsequenzen einer nuklearen Aufrüstungsstrategie völlig ausgeblendet. 

Ein verbindlicher, nuklearer Abrüstungsvertrag

Es ist naiv zu glauben, dass Atomwaffen niemals eingesetzt würden. Solange sie existieren, besteht das Risiko eines Einsatzes oder möglicher Unfälle. Das schleppende Tempo der nuklearen Abrüstung und das immerwährende Einkalkulieren von Nuklearwaffen in Militär- und Sicherheitskonzepten erfordern Massnahmen. Deshalb hat die UNO-Generalversammlung am 7. Juli 2018 mit 122 Stimmen den ausgearbeiteten Atomwaffenverbotsvertrag (kurz TPNW) angenommen. Die Vereinbarung verbietet sowohl die Entwicklung, Produktion, Testung, Aneignung, Stationierung und den Einsatz von Kernwaffen wie auch die Drohung mit letzteren. 

Bis heute haben 91 Staaten den Vertrag unterschrieben, 68 davon haben ihn bereits ratifiziert. Neutrale Staaten Europas, darunter Österreich, Irland und Malta, haben den Vertrag bereits unterzeichnet und ratifiziert. Auch die Schweiz hat dem TPNW zugestimmt. 2018 entschied der Bundesrat jedoch, den Vertrag «wegen sicherheitspolitischer Risiken» nicht zu unterschreiben. Bis heute tun sich sowohl das Parlament, das Aussendepartement wie auch  der Bundesrat schwer, eine aktive Rolle in der Bekämpfung der nuklearen Bedrohung einzunehmen und klar Stellung gegen die atomare Aufrüstung zu beziehen. 

Die Schweiz als Kernwaffen-Financière

Wo die Schweiz jedoch eine sehr aktive Rolle einnimmt, ist bei der Finanzierung von internationalen Unternehmen, die Atomwaffen produzieren. Schweizer Finanzinstitute wie die UBS, die Credit Suisse und die SNB investierten zwischen 2017 und 2022 jedes Jahr Milliarden in Konzerne wie Boeing, Honeywell, Northrop Grumman und Co. Ende 2022 hatten Schweizer Finanzinstitute mindestens 7100 Millionen Franken von Atomwaffenherstelleranteilen in ihrem Besitz, allen voraus die Nationalbank mit über 2300 Millionen Franken. Mit jeder Aktie, jedem Kredit und jeder Anleihe aus einer 

Schweizer Bank in diese Rüstungskonzerne wird so die nukleare Aufrüstung finanziert. Ein “Risk Management”, das verantwortungsloser nicht sein könnte. 

Als bündnisfreier Staat, welcher sich für seine humanitäre Tradition rühmt, wäre eine Ratifizierung des Atomwaffenverbotsvertrages durch die Schweiz längst überfällig. 

Die GSoA fordert den Bundesrat auf, endlich Stellung zu beziehen und den TPNW zu unterzeichnen. Für eine Schweiz, welche sich für Menschen- und Völkerrechte einsetzt, sich zur nuklearen Abrüstung bekennt und diese auch finanzpolitisch reguliert. 

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