Die einschneidendste Änderung des neuen Zivildienstgesetzes, über welches wir am 14. Juni abstimmen, ist simpel in ihrer Logik: Wer in den Zivildienst wechseln will, soll mindestens 150 Diensttage leisten müssen – unabhängig davon, wie viele noch ausstehend wären. Rechenbeispiel: Wer noch 10 Diensttage im Militär übrig hat, müsste statt heute 15, zukünftig 150 Tage als Zivi leisten. Kurz: Wer seinen Gewissenskonflikt nicht rechtzeitig anmeldet oder erst während dem Armeedienst zur Vernunft findet, wird bestraft. Und das ist nur eine von sechs Massnahmen, die den Wechsel in den Zivildienst ungemütlicher machen sollen. ELIA GERBER
Nennen wir das Kind beim Namen: Diese Reform ist keine sachliche Anpassung, sondern ein Strafinstrument. Den Bürgerlichen gefällt es nicht, dass viele junge Menschen lieber einen längeren Dienst auf sich nehmen, als in ihrer geliebten Armee zu dienen. Der Bundesrat rechnet damit, dass die Zulassungen zum Zivildienst deshalb um 40 Prozent zurückgehen werden. Den Bürgerlichen reicht das bei weitem nicht – die Arbeit an der vollständigen Abschaffung des Zivildienstes läuft bereits.
Salamitaktik: Keine neue Strategie
Die vorliegende Gesetzesänderung markiert dabei den ersten gezielten Angriff auf die Institution Zivildienst. Der Nationalrat hat einem Vorstoss zur Wiedereinführung der Gewissensprüfung bereits zugestimmt. Damit käme dieses Relikt aus längst überwunden geglaubten Zeiten zurück – bis 2009 musste, wer zum Zivildienst wollte, vor einer Kommission sein Gewissen «prüfen» lassen. Dass ein Gewissen gar nicht geprüft werden kann und es sich dabei nur um Schikane handelt, war damals schon klar.
Darüber hinaus fordert das Parlament die Einführung der sogenannten «Sicherheitsdienstpflicht». Dahinter verbirgt sich die Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz, womit viele heutige Tätigkeitsbereiche der Zivis einfach gestrichen würden.
Es ist also keine isolierte Abstimmung. Am 14. Juni entscheidet die Schweiz über den strategischen Abbau des Zivildienstes und die zunehmende Militarisierung der Gesellschaft.
Das Phantom namens Alimentierungsproblem
Das grosse Argument der Befürwortenden: Die Armee sei zu klein, die Sicherheit der Schweiz sei gefährdet.
Doch: Die Armee hat im Moment einen höheren Bestand, als es das Gesetz erlaubt. In Artikel 1 der Armeeorganisationsverordnung steht es schwarz auf weiss: Der Effektivbestand darf «höchstens 140’000 Militärdienstpflichtige» betragen. Laut VBS lag der Bestand 2025 aber bei 146’718. Die Armee bricht also das Gesetz, weil sie zu gross ist. Und der Zivildienst soll geschwächt werden, damit sie noch grösser werden kann.
Was das mit Antimilitarismus zu tun hat
Manche fragen: Warum liegt uns als GSoA der Zivildienst so am Herzen? Wir wollen doch die Armee und die Dienstpflicht abschaffen!
Stimmt. Aber der Zivildienst ist heute das einzige niederschwellige Instrument, mit dem sich Menschen dem Militärdienst entziehen können, ohne vor Gericht zu landen. Es ist nicht lange her, da endeten junge Männer mit Gewissenskonflikt im Gefängnis. Zwischen 1968 und 1996 steckte der Schweizer Staat deswegen rund 12’000 Menschen hinter Gitter. Obwohl das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ein Menschenrecht ist.
Dieses Recht wird mit dieser Vorlage eingeschränkt. Und es wird nicht nur die Gewissensfreiheit angegriffen, sondern auch der gesellschaftliche Wert des Zivildienstes herabgesetzt.
Jede Person, die heute den Militärdienst verweigert und stattdessen in Spitälern, Schulen oder Naturschutzprojekten arbeitet, ist eine Person weniger, die Panzer poliert. Das ist kein Nebenschauplatz – das ist Entmilitarisierung im Kleinen, Zivi für Zivi.
Am 14. Juni: Nein zur Schikane, Nein zum Angriff auf die Gewissensfreiheit
Deshalb stimmen wir Nein. Nicht weil der Zivildienst unsere Vision ist. Sondern weil Gewissensfreiheit nicht verhandelbar ist, weil wir der Salamitaktik einen Riegel schieben müssen – und weil wir der grassierenden Militarisierung mit unserer Stimme entgegenwirken können.
